Full text : Staatslexikon. Dritter Band: Kaperei bis Paßwesen. (3)

1507

der  Wehrpflichtige  das  21.  Lebensjahr  vollendet.
Die  Dienstpflicht  dauert  12  Jahre,  und  zwar  für
die  in  das  Heer  Eingereihten  3  Jahre  in  der  Linie,
7  in  der  Reserve  und  2  in  der  Landwehr;  in  der
Kriegsmarine  4  in  der  Linie,  5  in  der  Reserve,
3  in  der  Seewehr;  für  die  unmittelbar  in  die
Landwehr  Eingereihten  2  Jahre  im  Aktivstand
und  10  Jahre  im  nichtaktiven  Verhältnis;  für  die
zur  Ersatzreserde  des  Heers  bzw.  der  Landwehr
Assentierten,  die  8  Wochen  militärisch  ausgebildet
werden,  10  Jahre  im  Heer  und  2  Jahre  in  der
Landwehr  bzw.  12  Jahre  in  der  Landwehr.  Dienstpflichtige,
  die  ein  Obergymnasium,  eine  Oberschule
  usw.  absolviert  haben  oder  ihre  höhere  Bildung
  durch  eine  besondere  Prüfung  nachweisen,
haben  nur  1  Jahr  (oder  wenn  sie  sich  nicht  zum
Reserveoffizier  geeignet  zeigen,  2  Jahre)  aktiv  zu
dienen  und  bleiben  die  übrigen  11  bzw.  10  Jahre
der  Dienstpflicht  im  nichtaktiven  Verhältnis.  Die
zum  Militärstand  Untauglichen  haben  12  Jahre
lang  eine  Militärtaxe  als  Zuschlag  zur  Einkommensteuer
  zu  zahlen.  Alle  waffenfähigen  Männer,  die
weder  dem  Heer  noch  der  Kriegsmarine  noch  der
Ersatzreserve  noch  der  Landwehr  angehören,  sind

von  ihrem  19.  bis  zum  42.  Lebensjahr  zum  Dienst

im  Landsturm  verpflichtet.  Ein  neues  Wehrgesetz
mit  Abkürzung  der  Dienstzeit  in  der  Linie  auf
2  Jahre  ist  in  Vorbereitung.  Das  gemeinsame
Heer  zählt  in  der  Infanterie:  102  Infanterie-,
4  Tiroler  Kaiserjägerregimenter,  26  Feldjägerbataillone;
  in  der  Kavallerie:  15  Dragoner-,
16  Husaren=  und  11  Ulanenregimenter;  in  der
Artillerie:  42  Feldkanonen-,  14  Feldhaubitzregimenter,
  8  reitende  Artilleriedivisionen,  5  schwere
Haubitzdivisionen,  6  Gebirgsartillerieregimenter
und  12  Gebirgsbatterien,  6  Festungsartillerieregimenter,
  3  Festungsartilleriebataillone;  15
Pionierbataillone  und  3  Trainregimenter.  Die
ganze  Monarchie  ist  in  16  Armeekorpsdistrikte
eingeteilt  (hiervon  6  in  Ungarn  und  Kroatien).
Das  Rekrutenkontingent  ist  mit  103  100  Mann
sestgestellt;  hiervon  entfallen  auf  Osterreich  60  389,
auf  Ungarn  42711  Mann.  Die  Gesamtzahl  der
Kombattanten  inklusive  Landwehr  beläuft  sich
nach  durchgeführter  Mobilisierung  auf  beiläufig
790000.  Die  Friedensstärke  der  Armee  beträgt
23164  Offiziere  und  Militärbeamte,  296  410
Unteroffiziere  und  Soldaten  und  62  321  Pferde
und  Tragtiere;  der  österreichischen  Landwehr  4531
Offiziere  und  Beamte,  40  767  Unteroffiziere  und
Soldaten,  5115  Pferde;  der  ungarischen  Landwehr
  (Honvéd)  2680  Offiziere  und  Beamte,
25914  Unteroffiziere  und  Soldaten,  4702  Pferde.

Dieösterreichisch-ungarische  Kriegsmarine  untersteht
  der  Marinesektion  im  gemeinsamen  Kriegsministerium.
  Der  Hauptkriegsbafen  mit  dem  Sitz
der  Marinebehörden  ist  Pola.  Eine  Marineakademie
  zur  Ausbildung  von  Seeoffizieren  befindet
sich  in  Fiume.  Die  Kriegsschiffe  werden  jetzt  auf
der  Werft  des  Stabilimento  Tecnico  in  Triest
gebaut,  Torpedoboote  auch  bei  Witehead  in  Fiume.

Osterreich-Ungarn.

 

1508

Stand,  Bemannung  und  Armierung  der  Flotte
zeigt  die  folgende  Tabelle  für  1909.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

r  .  x
sEsEzE
*  5  #
Ü  S
I.  Schisfe  der  Flotte:  #
Schlachtschiffe  (hiervon  3
im  Bau)  ..  .  ..  12  117  o000  183  o000  5  701  465
I.  Ki.  (Panzer)  3  18800  86  300  174400
areuder  II.  .  .  28000  16000  ss9  50
III.  ,  ¶li.  Bau)  6  13560  53  600,  1310093
Torpedofahrzeuge  (hier-EEkItItÄ—ereoDMCIIIIIIIIIIE

Hochsee  (10  I
imBau)80550182800"822108
Torpedoboote  I.  Kl.  (12  .
im  Bauh  36  1906  22  800  389  48
II.  KRK.  17  918  10  900  2324
Motors.  6  2396  600  443  32
;  atrouillen-Flußschiffe
  boote  (4  im
Bau)  .  6  I  116,51500"  24  5
Summe  137  176  137,5  509  300  12  974  1080
II.  Schiffe  für  lokale  Ver.  |  I
teidigung.  Stationsschiffe,  T  |
Jachten,  Trainschisffe  25  47754  50  140  2596  201
III.  Schulschiffe,  Beischifee  1
Hullks  1  1  220  Sooo,  1311%

 

 

Zusammen  179  1265  111,5  564  440  6  941  1377

1  Außerdem  6  Unterseeboote  im  Bau.

Literatur.  1.  Geschichte.  Quellen:  Fontes
rerum  austriacarum  (seit  1855);  Schober,  Quellenbuch
  zur  Gesch.  der  östr.-ungar.  Monarchie  (1886  ffj;
Schwind  u.  Dopsch,  Ausgewählte  Urkunden  zur
Verfassungsgesch,  der  deutsch-österreichischen  Erblande
  im  Mittelalter  (1895);  Quellen  u.  Forschungen
zur  Gesch.,  Lit.  u.  Sprache  Osterreichs,  von  der  Leo-Gesellschaft
  hrsg.  durch  J.  Hirn  u.  J.  Wackernell
(1895  ff);  Quellen  u.  Forschungen  zur  östr.  Kirchengesch.,
  hrsg.  von  der  Leo-Gesellschaft  (1903);  Veröffentlichungen
  der  Kommission  für  neuere  Gesch.
Osterreichs  (1903  ff);  W.  v.  Wurzbach,  Biographisches
  Lexikon  des  Kaiserreichs  Osterreich  (1856
bis  1891).  Allgemeine  Darstellungen:
F.  Krones,  Handb.  der  Gesch.  Österreichs  (5  Bde,
1876/79);  derf.,  Grundriß  der  östr.  Gesch.  (1882);
A.  Huber,  Gesch.  Osterreichs  (bis  1648;  5  Bde,
1885/95);  F.  M.  Mayer,  Gesch.  Osterreichs  mit
besonderer  Rücksicht  auf  das  Kulturleben  (2  Bde,
31909).  Ländergeschichte:  Fr.  Palacky,
Gesch.  von  Böhmen  (Bd  1/5  1836/67,  Bd  1/3
*1864/96);  E.  Denis,  La  Boheème  depuis  la  Montagne
  Blanche  (Par.  1903);  B.  Dudik,  Mährens
allg.  Gesch.  (Bd  1/12,  1860  ff);  Gesch,  der  Stadt
Wien,  hrsg.  vom  Wiener  Altertumsverein  (1897  ff);
F.  M.  Mayer,  Gesch.  der  Steiermark  (1897);  J.
Egger,  Gesch.  Tirols  (3  Bde,  1872/80).  Verfassungs=
  u.  Verwaltungsgeschichte:  Luschin
v.  Ebengreuth,  Ostr.  Reichsgesch.  (1896);  H.  Bidermann,
  Gesch.  der  östr.  Gesamtstaatsidee,  1526
bis  1804  (1867/89);  Seidler,  Studien  zur  Gesch.
u.  Dogmatik  des  östr.  Staatsrechts  (1894);  Turba,
Gesch,  des  Thronfolgerechts  in  allen  habsburg.
Ländern  bis  zur  Pragmatischen  Sanktion  (1903);
Huber,  Gesch.  der  östr.  Verwaltungsorganisation
bis  zum  Ausgang  des  18.  Jahrh.  (1884);  J.  Kalousek,
  Einige  Grundlehren  des  böhmischen  Staatsrechts
  (1871);  Timon,  Ungarische  Rechtsgesch.
(1904);  Turba,  Die  Pragmatische  Sanktion  (1906);