1507
der Wehrpflichtige das 21. Lebensjahr vollendet.
Die Dienstpflicht dauert 12 Jahre, und zwar für
die in das Heer Eingereihten 3 Jahre in der Linie,
7 in der Reserve und 2 in der Landwehr; in der
Kriegsmarine 4 in der Linie, 5 in der Reserve,
3 in der Seewehr; für die unmittelbar in die
Landwehr Eingereihten 2 Jahre im Aktivstand
und 10 Jahre im nichtaktiven Verhältnis; für die
zur Ersatzreserde des Heers bzw. der Landwehr
Assentierten, die 8 Wochen militärisch ausgebildet
werden, 10 Jahre im Heer und 2 Jahre in der
Landwehr bzw. 12 Jahre in der Landwehr. Dienstpflichtige,
die ein Obergymnasium, eine Oberschule
usw. absolviert haben oder ihre höhere Bildung
durch eine besondere Prüfung nachweisen,
haben nur 1 Jahr (oder wenn sie sich nicht zum
Reserveoffizier geeignet zeigen, 2 Jahre) aktiv zu
dienen und bleiben die übrigen 11 bzw. 10 Jahre
der Dienstpflicht im nichtaktiven Verhältnis. Die
zum Militärstand Untauglichen haben 12 Jahre
lang eine Militärtaxe als Zuschlag zur Einkommensteuer
zu zahlen. Alle waffenfähigen Männer, die
weder dem Heer noch der Kriegsmarine noch der
Ersatzreserve noch der Landwehr angehören, sind
von ihrem 19. bis zum 42. Lebensjahr zum Dienst
im Landsturm verpflichtet. Ein neues Wehrgesetz
mit Abkürzung der Dienstzeit in der Linie auf
2 Jahre ist in Vorbereitung. Das gemeinsame
Heer zählt in der Infanterie: 102 Infanterie-,
4 Tiroler Kaiserjägerregimenter, 26 Feldjägerbataillone;
in der Kavallerie: 15 Dragoner-,
16 Husaren= und 11 Ulanenregimenter; in der
Artillerie: 42 Feldkanonen-, 14 Feldhaubitzregimenter,
8 reitende Artilleriedivisionen, 5 schwere
Haubitzdivisionen, 6 Gebirgsartillerieregimenter
und 12 Gebirgsbatterien, 6 Festungsartillerieregimenter,
3 Festungsartilleriebataillone; 15
Pionierbataillone und 3 Trainregimenter. Die
ganze Monarchie ist in 16 Armeekorpsdistrikte
eingeteilt (hiervon 6 in Ungarn und Kroatien).
Das Rekrutenkontingent ist mit 103 100 Mann
sestgestellt; hiervon entfallen auf Osterreich 60 389,
auf Ungarn 42711 Mann. Die Gesamtzahl der
Kombattanten inklusive Landwehr beläuft sich
nach durchgeführter Mobilisierung auf beiläufig
790000. Die Friedensstärke der Armee beträgt
23164 Offiziere und Militärbeamte, 296 410
Unteroffiziere und Soldaten und 62 321 Pferde
und Tragtiere; der österreichischen Landwehr 4531
Offiziere und Beamte, 40 767 Unteroffiziere und
Soldaten, 5115 Pferde; der ungarischen Landwehr
(Honvéd) 2680 Offiziere und Beamte,
25914 Unteroffiziere und Soldaten, 4702 Pferde.
Dieösterreichisch-ungarische Kriegsmarine untersteht
der Marinesektion im gemeinsamen Kriegsministerium.
Der Hauptkriegsbafen mit dem Sitz
der Marinebehörden ist Pola. Eine Marineakademie
zur Ausbildung von Seeoffizieren befindet
sich in Fiume. Die Kriegsschiffe werden jetzt auf
der Werft des Stabilimento Tecnico in Triest
gebaut, Torpedoboote auch bei Witehead in Fiume.
Osterreich-Ungarn.
1508
Stand, Bemannung und Armierung der Flotte
zeigt die folgende Tabelle für 1909.
r . x
sEsEzE
* 5 #
Ü S
I. Schisfe der Flotte: #
Schlachtschiffe (hiervon 3
im Bau) .. . .. 12 117 o000 183 o000 5 701 465
I. Ki. (Panzer) 3 18800 86 300 174400
areuder II. . . 28000 16000 ss9 50
III. , ¶li. Bau) 6 13560 53 600, 1310093
Torpedofahrzeuge (hier-EEkItItÄ—ereoDMCIIIIIIIIIIE
Hochsee (10 I
imBau)80550182800"822108
Torpedoboote I. Kl. (12 .
im Bauh 36 1906 22 800 389 48
II. KRK. 17 918 10 900 2324
Motors. 6 2396 600 443 32
; atrouillen-Flußschiffe
boote (4 im
Bau) . 6 I 116,51500" 24 5
Summe 137 176 137,5 509 300 12 974 1080
II. Schiffe für lokale Ver. | I
teidigung. Stationsschiffe, T |
Jachten, Trainschisffe 25 47754 50 140 2596 201
III. Schulschiffe, Beischifee 1
Hullks 1 1 220 Sooo, 1311%
Zusammen 179 1265 111,5 564 440 6 941 1377
1 Außerdem 6 Unterseeboote im Bau.
Literatur. 1. Geschichte. Quellen: Fontes
rerum austriacarum (seit 1855); Schober, Quellenbuch
zur Gesch. der östr.-ungar. Monarchie (1886 ffj;
Schwind u. Dopsch, Ausgewählte Urkunden zur
Verfassungsgesch, der deutsch-österreichischen Erblande
im Mittelalter (1895); Quellen u. Forschungen
zur Gesch., Lit. u. Sprache Osterreichs, von der Leo-Gesellschaft
hrsg. durch J. Hirn u. J. Wackernell
(1895 ff); Quellen u. Forschungen zur östr. Kirchengesch.,
hrsg. von der Leo-Gesellschaft (1903); Veröffentlichungen
der Kommission für neuere Gesch.
Osterreichs (1903 ff); W. v. Wurzbach, Biographisches
Lexikon des Kaiserreichs Osterreich (1856
bis 1891). Allgemeine Darstellungen:
F. Krones, Handb. der Gesch. Österreichs (5 Bde,
1876/79); derf., Grundriß der östr. Gesch. (1882);
A. Huber, Gesch. Osterreichs (bis 1648; 5 Bde,
1885/95); F. M. Mayer, Gesch. Osterreichs mit
besonderer Rücksicht auf das Kulturleben (2 Bde,
31909). Ländergeschichte: Fr. Palacky,
Gesch. von Böhmen (Bd 1/5 1836/67, Bd 1/3
*1864/96); E. Denis, La Boheème depuis la Montagne
Blanche (Par. 1903); B. Dudik, Mährens
allg. Gesch. (Bd 1/12, 1860 ff); Gesch, der Stadt
Wien, hrsg. vom Wiener Altertumsverein (1897 ff);
F. M. Mayer, Gesch. der Steiermark (1897); J.
Egger, Gesch. Tirols (3 Bde, 1872/80). Verfassungs=
u. Verwaltungsgeschichte: Luschin
v. Ebengreuth, Ostr. Reichsgesch. (1896); H. Bidermann,
Gesch. der östr. Gesamtstaatsidee, 1526
bis 1804 (1867/89); Seidler, Studien zur Gesch.
u. Dogmatik des östr. Staatsrechts (1894); Turba,
Gesch, des Thronfolgerechts in allen habsburg.
Ländern bis zur Pragmatischen Sanktion (1903);
Huber, Gesch. der östr. Verwaltungsorganisation
bis zum Ausgang des 18. Jahrh. (1884); J. Kalousek,
Einige Grundlehren des böhmischen Staatsrechts
(1871); Timon, Ungarische Rechtsgesch.
(1904); Turba, Die Pragmatische Sanktion (1906);