Full text: Geschichte des Elsasses von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart.

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Kaiser, den man als Herrn der Welt ansah, gestanden hatte, ver- 
kehrte man jetzt mit Beamten, deren oberste Spitze schon unnahbar 
erschien. Nach Harcourt übernahm eine kurze Zeit Mazarin die 
Stelle des Landvogts, aber nur, um sie seinem Verwandten, dem 
Herzog von Mazarin zu überlassen, der sie auch nach dem Tode 
des Cardinals behielt. Zwischen diesen Statthaltern und den Städten 
kam es zu den mannigfaltigsten Streitigkeiten, die besonders dann 
einen hartnäckigen und gefährlichen Charakter annahmen, wenn die 
religiösen Interessen durch die Maßregeln der Regierung berührt 
wurden. Eidesverweigerung der Stadträthe von der einen Seite, 
Anspruch auf die Leitung der Wahlen auf der andern Seite, hier 
Beschwerden bei dem Reichskammergericht, ja blei dem Regeneburger 
Reichstag, dort Anklage auf Felonie und Hochverrath bildeten eine 
gleichsam geschlossene Reihe von inneren Kämpfen, welche die Fran- 
zosen mit administrativem Geschicke, mit einer Virtuosität der Chi- 
kane gegenüber den Widerspenstigen zu führen wußten, und in denen 
die Deutschen doch schließlich vollkommen ermüdeten. 
Vor allem konnte es den schlauen Franzosen nicht zweifelhaft 
sein, daß die Recurse der Elsässischen Städte an das deutsche Reich 
notwendig zu Boden und bei wiederholter Gelegenheit dem Fluche 
der Lächerlichkeit anheim fallen mußten. Mit mathematischer Sicher- 
heit konnte die Regierung daher darauf rechnen, daß bei der völligen Un- 
fähigkeit jeglicher Reichsbehörde das im Elsaß formell noch bestehende 
Reichsrecht zu schützen, ein Umschwung der Gefinnungen zu Gunsten 
der französischen Verwaltung schließlich nicht ausbleiben konnte. 
Auch hatte sich Frankreich einen Bundesgenossen in der katho- 
lischen Bevölkerung geschaffen, welche unter anderm durch ein Gesetz 
vom Jahre 1662 in der Erwerbung von Grundeigenthum gegenüber 
den Protestanten bevorzugt worden ist. Indem die Regierung Co- 
lonisirung und Einwanderung im Elsaß begünstigte, beschränkte 
sie doch gleichzeitig das Recht der Niederlassung auf die Katholiken. 
Ueberall und nach allen Seiten hin fand man die französische Staats- 
maschine in den neuen Verhältnissen thätig.
	        
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