Full text: Geschichte des Elsasses von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart.

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die kleineren Stände sich zu unterwerfen. Im Elsaß gab es nach 
dem Aussterben der Hohenstaufer zwei Gewalten, die geeignet schienen, 
eine landeshoheitliche Gewalt über das Elsaß anzustreben: die Grafen. 
von Habsburg, welche Landgrafen waren im Elsaß, und die 
Bischöfe von Straßburg. Bald mußte sich zeigen, ob das Land 
in die Bahnen landesfürstlicher Entwickelung lenken werde, gleich wie 
die benachbarten Gebiete von Würtemberg, Baden, der Rheinpfalz, 
oder ob das köstliche, wenn auch nicht ungefährliche Gut reichs- 
unmittelbarer Stellung behauptet werden konnte. Köln und Mainz 
und Trier sind damals mächtige Fürstenthümer geworden, auch 
bischöfliche Gebiete, wie Bamberg und Würzburg, haben eine hohe 
Stellung landesherrlicher Gewalt behauptet. Sollte es den Bischöfen 
von Straßburg nicht auch gelingen, bei dem Untergange der großen 
schützenden Kaisermacht die Reichsfreiheit der Städte zu erschüttern 
und ein Fürstenthum zu gründen, wie Köln? 
In Straßburg gelangte damals ein kühner, ehrgeiziger und 
kriegstüchtiger Mann auf den bischöflichen Stuhl, Walter von 
Geroltseck (1260). Sein Geschlecht war durch die Staufer empor- 
gekommen, im Elsaß durch den Besitz zahlreicher Schlösser gefürchtet, 
den Bürgerschaften der neuen Zeit nicht eben zugethan, — Leute von 
jenem niederen Reichsadel, der in Schwaben und im Elsaß zahlreich 
war und auf seine Freiheit und Reichsritterschaft nicht wenig pochte. 
Walter von Geroltseck begann am Tage nach seiner Erhebung zum 
Bischof sofort die Untersuchung der Rechte, welche die Bürger seiner 
Stadt nun schon seit Jahren übten. Einiges war vorgekommen, 
wofür sich urkundlich verbriefte Beweise schwerlich geltend machen 
ließen. Wenn die Bürger neue Statuten festsetzten, durften sie dies 
ohne Genehmigung des Bischofs thun? Walter von Geroltseck ging 
weiter, er beftritt den Bürgern selbst die Wahlrechte, die sie in Bezug 
auf die Beamten der Stadt so lange besaßen. Der Gegensatz konnte 
nicht schärfer gedacht werden. Auf der einen Seite das alte Bischofs- 
recht, auf der andern der lebendig fortschreitende Organismus eines 
freien Gemeinwesens. Aber es war kein vereinzelter Kampf zwischen
	        
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