Full text : Geschichte des Elsasses von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart.

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übernehmen  mußte,  die  sich  jährlich  auf  20000  L.  bezifferten.  Außerdem
  mußte  die  Stadt  vertragsmäßig  eine  Reihe  von  Kasernen  erbauen,
  deren  Kosten  auf  800000  L.  veranschlagt  wurden,  ein  militärisches
  Hospital  mußte  hergestellt  werden,  welches  120000  L.  kostete.
Die  jährliche  ordentliche  Steuer,  welche  Straßburg  zu  zahlen  hatte,
betrug  100000  L.  Dazu  kamen  unter  allerlei  Formen  die  in  Frankreich
  von  den  Bürgerschaften  geforderten  sogenannten  Donsgratuits
an  den  Hof,  die  man  gegen  das  Ende  des  Jahrhunderts  auf
1,515000  L.  berechnete.  Die  Stadt  hatte  überdies  für  Offiers-Wohnungen,
  Holz  und  Beleuchtung  der  Kasernen  zu  sorgen,  und
die  Stadtrechnungen  verzeichnen  noch  außerdem  ansehnliche  Geschenke,
welche  den  königlichen  Beamten  gemacht  werden  mußten:  Die
Selbständigkeit  der  Stadtverwaltung  wurde  von  den  Franzosen  höchstens
  dem  Scheine  nach  geachtet,  Ulrich  Obrecht  erhielt  die  Stelle
eines  königlichen  Prätors,  der  die  Oberaufsicht  über  das  Stadtwesen
führte,  und  allerdings  die  geeignetste  Persönlichkeit  war,  um  dem
königlichen  Interesse  zu  dienen;  auch  Günzer  trat  in  den  königlichen
Dienst  in  einer  der  Straßburger  Verfassung  völlig  unbekannten
Stelle  als  Consulent.  Nach  allen  Seiten  war  so  das  französische
Netz  ausgespannt,  welches  jede  Selbständigkeit  der  Bewegung  erstickte.

Volle  Freiheit  der  Action  erhielten  nur  die  katholischen  Orden,
welche  in  immer  größerer  Zahl  in  Straßburg  sich  verbreiteten.  Die
Jesuiten  von  Molzsheim  richteten  sich  im  Bruderhofe,  die  Kapuziner  in
einem  neuen  Kloster  ein,  das  der  König  erbauen  ließ;  andere  Corporationen,
  wie  die  Johanniter,  verlangten  für  ihre  im  16.  Jahrhundert
verlorenen  Besitzungen  Entschädigungen.  Im  käniglichen  Dienst
wurden  nur  Katholiken  geduldet.  Günzer  und  Obrecht  waren  gleich
nach  der  Occupation  zur  römischen  Kirche  übergetreten.  Von  dem
Stadtmagistrat  wurde  verlangt,  daß  er  aus  Rücksicht  für  das  Bekenntnis
  des  Königs  am  Frohnleichnamefeste  der  Prozession  des  Bischofs
  das  Ehrengeleite  gebe.  Seit  1687  mußten  der  Magistrat  und
die  Stadtämter  zur  Hälfte  mit  katholischen  Bürgern  besetzt  werden.
Wer  in  den  Schoß  der  katholischen  Kirche  zurückkehrte,  erhielt  Ab-