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ven den unverbesserlichen Deutschen, welche die großen Ideen des
französischen Volkes niemals verstehen würden, von den Gefahren,
die es habe, die Grenzfestung in den Händen deutscher National-
Karden zu lassen. Man begann mit den Massen-Verhaftungen, mit
der Absetzung der deutschen Beamten und vor allem des Stabs der
Nationalgarde. Schneiders Genosse Jung wurde zu dem gehässigen
Amte ausersehen, die Listen der „Verdächtigen“ anzufertigen. Schneider
selest, ven St. Just und Lebas allzu großer Milde beschuldigt,
mußte sich beeilen, einen „Justizgang durch das Land zu machen
und ein paar hundert Aburtheilungen zur Beschwichtigung der Con-
ventionscommissäre vorzunehmen; aber alle diese Versuche der deut.
schen Republikaner, ihre nationale Stellung durch lohndienerische und
feile Unterwerfung unter die Grundsätze des Jakebiniemus zu retten,
den Deutschen im Elsaß und wo möglich auch jenseits des Rbeins
die Liebe des republikanischen Brudervolks der Franzosen durch Hen.
kersdienste abzugewinnen, waren vergeblich. Das französische Mis-
trauen gegen die Deutschen konnte dadurch nicht beschwichtigt werden,
daß sie sich zu Revolutionsbütteln erniedrigten.
Der von Monet und seinen Gesinnungsgenossen längst be-
schlossene Sturz Schneiders und seiner Freunde trat rasch und un-
erwartet ein, und knüpfte sich an ein Ereignis, welches nicht ohne
ein tragikomisches Mement den Anlaß zu seiner Anklage abgeben
mußte. Schneider hatte sich während seiner letzten Rundreise ver-
lobt und war mit seiner jungen Frau nach Straßburg zurückgekehrt.
Da er die gesammten Effekten seines neuen Hausstandes mitführte,
ledurfte er sechs Pferde, welche schon in derselben Nacht Ursache
seiner Verhaftung wurden. Denn diese sechs Pferde verletzten in
den Augen des Maires und der Conventscommissäre die Einfachheit
republikanischer Sitten und Schneider wurde ohne Verhör und Urtheil
am 15. December 1793 auf der Guillotine durch vier Stunden aus-
gestellt. Den betreffenden Beschluß hatten aber St. Just und Lebas
schen zwei Tage vor Schneiders Ankunft in Straßburg bei der Nach-
richt seiner levorstehenden Rückkehr gefaßt. «