Full text: Geschichte des Elsasses von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart.

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ven den unverbesserlichen Deutschen, welche die großen Ideen des 
französischen Volkes niemals verstehen würden, von den Gefahren, 
die es habe, die Grenzfestung in den Händen deutscher National- 
Karden zu lassen. Man begann mit den Massen-Verhaftungen, mit 
der Absetzung der deutschen Beamten und vor allem des Stabs der 
Nationalgarde. Schneiders Genosse Jung wurde zu dem gehässigen 
Amte ausersehen, die Listen der „Verdächtigen“ anzufertigen. Schneider 
selest, ven St. Just und Lebas allzu großer Milde beschuldigt, 
mußte sich beeilen, einen „Justizgang durch das Land zu machen 
und ein paar hundert Aburtheilungen zur Beschwichtigung der Con- 
ventionscommissäre vorzunehmen; aber alle diese Versuche der deut. 
schen Republikaner, ihre nationale Stellung durch lohndienerische und 
feile Unterwerfung unter die Grundsätze des Jakebiniemus zu retten, 
den Deutschen im Elsaß und wo möglich auch jenseits des Rbeins 
die Liebe des republikanischen Brudervolks der Franzosen durch Hen. 
kersdienste abzugewinnen, waren vergeblich. Das französische Mis- 
trauen gegen die Deutschen konnte dadurch nicht beschwichtigt werden, 
daß sie sich zu Revolutionsbütteln erniedrigten. 
Der von Monet und seinen Gesinnungsgenossen längst be- 
schlossene Sturz Schneiders und seiner Freunde trat rasch und un- 
erwartet ein, und knüpfte sich an ein Ereignis, welches nicht ohne 
ein tragikomisches Mement den Anlaß zu seiner Anklage abgeben 
mußte. Schneider hatte sich während seiner letzten Rundreise ver- 
lobt und war mit seiner jungen Frau nach Straßburg zurückgekehrt. 
Da er die gesammten Effekten seines neuen Hausstandes mitführte, 
ledurfte er sechs Pferde, welche schon in derselben Nacht Ursache 
seiner Verhaftung wurden. Denn diese sechs Pferde verletzten in 
den Augen des Maires und der Conventscommissäre die Einfachheit 
republikanischer Sitten und Schneider wurde ohne Verhör und Urtheil 
am 15. December 1793 auf der Guillotine durch vier Stunden aus- 
gestellt. Den betreffenden Beschluß hatten aber St. Just und Lebas 
schen zwei Tage vor Schneiders Ankunft in Straßburg bei der Nach- 
richt seiner levorstehenden Rückkehr gefaßt. «
	        
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