Full text: Geschichte des Elsasses von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart.

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recht klar gemacht werden, daß in der Republik die Schwankungen 
und Gewaltsamkeiten der Parteien nicht aufhören würden. Eben 
dieses Ruhebedürfnis, in der alten deutschen Bevölkerung stärker 
verhanden als unter den beweglichen Franzesen, machte auch, daß 
die Epoche der napoleonischen Herrschaft, der man mit Riesenschritten 
entgegenging, nirgendwo willkommener und freudiger begrüßt wurde, 
alo eben wieder im Elsaß. 
Inzwischen hatte die Regierung des Direkteriums im Ober- 
Elsaß noch eine der wichtigsten Gebictsveränderungen vollzegen, die 
in den neuesten Zeiten zu verzeichnen sind. Wir wissen, daß die 
Stadt Mülhausen, welche die Oberherrschaft Frankreichs zwar an- 
erkannte, in Bezug auf ihre innere Verwaltung und territeriale 
Stellung nicht dem Bunde der alten Reichsstädte, sondern seit dem 
16. Jahrhundert dem Bunde der Eirgenossen angehörte (S. 211). 
Reubel, dem die oberelsässischen Verhältnisse nahe genug lagen, 
wirkte für die Auflösung dieser alten Bundesgenossenschaft und 
für die volle territoriale Einfügung von Mülhausen in den 
franzesischen Staat. Das eigenthümlich doppelseitige Verhältnis 
dieser Stadt zu der Schweiz und zu Frankreich war seit dem Be- 
Zinne der Revolntien ebenso unhaltbar geworden, wie das durch die 
alten Friedensschlüsse garantirte Recht der deutschen Reichsstände im 
übrigen Elsaß. Wenn die französische Revolution mit den Sondereechten 
und Privilegien der elsässischen Reichsstände möglichst rücksichtslos 
verfuhr und mit wahrer Freude die pelitischen Beziehungen ver- 
nichtete, welche französische Unterthanen zu den reactionären Mächten 
des deutschen Reichs unterhalten hatten, so mußten der Schweiz, 
der Schwesterrepublik gegenüber wol größere Rücksichten genommen 
werden, aber in Wahrheit war die Stellung Mülhausens zur Schweiz 
den rechten Franzosen nicht weniger verhaßt, als die Privilegien der 
Reichsstände. 
Im Anfange des Jahres 1798 ließ Reubel im Namen des 
Direktoriums den Mülhausern den Autrag auf vollständige Auf- 
nahme des Geliets in die französische Republik stellen, nachrem schon
	        
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