Full text: Geschichte des Elsasses von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart.

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Straßlurg, der Abbe Mũühe, im Münster auf der Kanzel Geilers 
ven Kaisersberg seine Predigten nicht anders als deutsch hielt, fand 
sonst unter den Katholiken der Sprachenzwang weit weniger ener- 
gischen Widerspruch. Die protestantische Kirche dagegen fordert zu 
bestimmt einen genauen Unterricht in den Quellen des Glaubens, 
als daß es hier möglich gewesen wäre, weit vorwärts zu kommen. 
Die Bibel und ihre Lectüre blieben immer ein undurchdringliches 
Bollwerk gegen den Versuch der Ausrottung der deutschen Sprache. 
Was die Verfassung der protestantischen Kirche des Elsaß an- 
belangt, so beruhte sie fortwährend auf der Grundlage, welche Na- 
poleon I. geschaffen hatte (s. oben S. 438). In der reformirten 
Kirche war das Presbyterial- und Synodal-System beibehalten 
worden; die Verfassung der lutherischen Kirche bestand aus presby- 
terialen, episcopalen und confistorialen Elementen. Aber das Fun- 
dament, die presbyteriale Organisation der einzelnen Gemeinde man- 
gelte in der lutherischen Kirche, während in der reformirten Kirche 
dem französischen Staate der Schlußstein des Gebäudes, die Natienal- 
svnode, fehlte. Zur Zeit der Restauration war an eine Besserung 
der Gesegebung auf diesem Gebiete nicht zu denken. Erst nach der 
Julirevolution begann man durch zahlreiche Petitionen bei den Kam- 
mern und Ministerien eine Agitation zur Verbesserung der Zustände 
unter den Protestanten. Man klagte vor allem über die starke Ab- 
hängigkeit der Kirche vom Staate und von den Aufsichtsbehörden 
der Departements. Endlich fühlte sich die Regierung im Jahre 
1840 gedrungen, Hand an die Beseitigung der Beschwerden zu legen. 
Der Cultusminister Teste bereitete eine Ordonnanz vor, durch welche 
die Gemeinden der lutherischen Confession in den Besitz von Pres- 
byterialräthen kommen sollten; der Wirkungskreis der einander über- 
geordneten Behörden wurde bestimmt bezeichnet. Allein der Staats- 
rath amendirte den Entwurf so, daß die Abhängigkeit der Kirche 
vom Staate noch größer geworden wäre. Zu einer Behandlung des 
Gegenstandes als Staatsgesetz in den Kammern wollte man von Seite 
des Ministeriums nicht gerne schreiten. So blieb es fast ganz beim Alten.
	        
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