Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

Hinweis auf Ernährungsschwierigkeiten 195 
  
  
vorräten, die bei der gespannten Lage nur möglich wäre, wenn wir die 
Zivilbevölkerung hungern ließen, müssen wir, wie oben bereits erwähnt, 
verzichten. Übrigens hat auch die Lagerung solcher Sicherheitsvorräte viel 
unnötige Transporte zur Folge gehabt. 
Ich bin überzeugt, daß zwar manche Gründe aller Art gegen meinen 
Vorschlag geltend gemacht werden können, daß aber alle diese Gründe keine 
Rolle spielen können gegen die Tatsache, daß wir nur bei Erfassung aller 
Ausgleichsmöglichkeiten und bei größter Sparsamkeit imstande sind, durch- 
zuhalten. 
Wir würden es nicht verantworten können, wenn wir nicht alles Er- 
denkliche zur Erleichterung der Heimat tun würden. 
Euer Exzellenz darf ich sehr ergebenst um eine baldige Stellungnahme 
hierzu bitten. gez.: v. Hinden burg. 
2. 
Chef des Generalstabes des Feldheeres. Gr. H. Qu. den 6. 4. 1817. 
II Nr. 51 982 op. 
Zu II Nr. 50 769 op. vom 23. 3. 17. 
An sämtliche A. O. K.s. 
I. Der empfindliche Mangel an Brotgetreide erfordert zur Sicher- 
stellung der Verpflegung der Bevölkerung in der Heimat folgende 
Versorgungsänderungen beim Feldheere mit Wirkung vom 
15. 4. 1917 an: 
1. Der tägliche Weizenmehlzuschuß für Herabsetzung der Fleisch- 
portion (bis zu 40 g) ist künftig nur bis höchstens zu 20 g 
zuständig. 
2. Die Brotportion für das Feldheer wird auf 500 g festgesetzt. 
Die A. O. K.s und sonstigen Kommandobehörden selb- 
ständiger Verbände sind befugt, in dringenden Fällen 
folgende Erhöhungen eintreten zu lassen: 
a) für die im Gebirge in über 1000 m Höhe befindlichen 
Truppen bis auf 1000 g, 
b) für die im Kampf befindlichen Truppen vorderer Linie 
bis auf 750 g. 
c) für die nach einem Kampf aus vorderer Linie zurück- 
gezogenen Truppen auf höchstens 10 Tage bis auf 750 g, 
d) für sonstige besonders angestrengte fechtende oder Etappen- 
truppen bis auf 600 g, 
13“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.