Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

Aufruf zur Ludendorff-Spende 251 
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in die Tat umzusetzen. Nur auf breitester Grundlage kann die Aufgabe 
gelöst werden. Darum wird von allen berufenen Stellen, namentlich auch 
unseren wirtschaftlich führenden Kreisen, an der Erreichung des Zieles, die 
Erwerbstätigkeit und Erwerbsmöglichkeit des Beschädigten zu heben oder 
wiederherzustellen, mit Hingebung gearbeitet. Alle diese auf dem Gebiete 
der sozialen Kriegsbeschädigtenfürsorge tätigen Kräfte sind zusammengefaßt 
in den Hauptfürsorgeorganisationen, die in Preußen im Anschluß an die 
Provinzialverbände, in den Bundesstaaten im Anschlusse an die Landes- 
zentralbehörden unter Anwendung bewährter Grundsätze des Selbst- 
verwaltungsrechtes gebildet wurden und durch enge Fühlung mit den Be- 
rufsverbänden und tatkräftige Mitwirkung leitender Männer unserer 
deutschen Volkswirtschaft in die Lage versetzt sind, frei von bureaukratischer 
Einseitigkeit jederzeit den wechselnden Bedürfnissen und Wünschen des prak- 
tischen Lebens Rechnung zu tragen. Sie haben ein lückenloses Netz örtlicher 
Fürsorgestellen über ganz Deutschland verbreitet, anderseits die Einheit- 
lichkeit der Arbeit durch die Gründung des Reichsausschusses der Kriegs- 
beschädigtenfürsorge als ihrer gemeinsamen Spitze sichergestellt. 
Der Aufgabenkreis der Hauptfürsorgeorganisationen ist außerordentlich 
vielgestaltig; denn mannigfach sind die Wege zu dem Ziele, den Kriegs- 
beschädigten auf einen Arbeitsplatz zu stellen, in dem sich seine Beschädigung 
für ihn selbst, seine Umgebung und seinen Arbeitgeber am wenigsten fühlbar 
macht, in dem seine Leistungsfähigkeit der des gesunden Arbeiters am 
nächsten kommt. Da prüft zunächst die Berufsberatung, ob der Kriegs- 
beschädigte seinem früheren Beruf treu bleiben kann oder ob er sich einer 
neuen Arbeit zuwenden muß. Wo Berufswechsel notwendig ist, muß dem 
Kriegsbeschädigten eine theoretische und praktische Ausbildung geboten 
werden. Ist dann die Fähigkeit, der Berufsarbeit nachzugehen, wieder- 
hergestellt, so wird die Fürsorgestelle, die in enger Fühlung mit allen Ar- 
beitsnachweiseinrichtungen steht, den richtigen Arbeitsplatz ausfindig 
machen. Um den Kriegsbeschädigten möglichst lange in körperlicher Rüstig- 
keit zu erhalten, gilt es, ihm und seiner Familie gute Wohnungsverhältnisse 
zu schaffen. Geeigneten Kriegsbeschädigten kann die Ansiedlung zum 
eigenen Besitztum verhelfen. Droht der Kriegsbeschädigte rascher als ein 
Gesunder unter der Last der Berufsarbeit zusammenzubrechen, so sollen 
ihm Erholungskuren und ergänzende Heilbehandlung zu neuer Kräftigung 
verhelfen. Wo aber der Krieg die Arbeitsfähigkeit des einzelnen vernichtet, 
ihn vielleicht zeitlebens aufs Krankenbett geworfen hat, da will ihm die 
bürgerliche Fürsorge gute Pflege und Schmerzenlinderung verschaffen, 
seiner Frau die erhöhte Möglichkeit zum Erwerb bieten. Auch den Kindern 
des Kriegsbeschädigten soll die Ausbildung zuteil werden, die ihnen ihr 
Vater geboten hätte, wenn der Krieg nicht seine Erwerbsfähigkeit herab- 
gedrückt hätte.
	        
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