Full text : Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Dreiundzwanzigster Band. (23)

 

 

 

 

 

 

 

Iede.  S.
enr  Monat  9  o
111811|  März  20|  Gesetz,  betreffend  die  Feststellung  eines  Nachtrages

zu  dem  Landeskassen-Etat  für  das  Rechnungsjahr
  1111411  .  20
12  „20  Polizeiverordnung,  betreffend  die  Kinematographente................................
  21
13  21  ü°(ch  abegen  die  Verunstaltung  von  Stadt  und
4D  23
146  28  Minifanero,  betreffend  die  Ausführung  des  ·
Zuwachssteuerqesetzes  vom  14.  Februar  1911
(R.-G.-Bl.  S.  33)  ....  25
15  AprilC4¼Polizeiverordnung,  betreffend  das  Reinigen  der
Schornsteinn  .  .  .  ..  .  ..  27
16  «  3Gesetz,betreffendBefoldungdesOberwachtmeifters39
17,,I«  30HöchsteProklamation,betreffenddasAbleben
«  Seiner  Hochfürstlichen  Durchlaucht  des  Fürsten
Georg  und  den  Regierungsantritt  Seiner  Hochfürstlichen
  Durchlaucht  des  Fürsten  Adolf.  41
18Z,  „  30|]Bekanntmachung  über  eine  allgemeine  Landestrauer3
19  Mai  Z5l  Höchster  Dank-  Erlaß.  .  ..  ..  .  ..  .  ....  ..  ..  ..  .  .  ...  45
20%  „  6/Verordnung,  kalaß  den  Verkehr  mit  Sprengstofenn:
  47
211  „  12  Ministerialerlaß,  betreffend  die  Ausführung  des
Zuvachssteuergesetzes  vom  14.  Februar  1911
.Bl.  S.  33)  ..  51
2226  Jun  Höchster  Erlaß,  VelSeher  die  Stiftung  einer  silbernen
  Verdienstmedaille  mit  der  Umschrift:
„Für  Rettung  aus  Gefahr“..  ...  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  53
23  „  16]  Bekanntmachung,  betreffend  Arzneimittelverkehr
außerhalb  der  Apotheken  .  ..  55
24%  Juli  16|  Ministerialerlaß,  betreffend  die  Ersuchen  nach  dem
Auslande,  soweit  sie  nicht  auf  Auslieferung
oder  Festnahme  gerichtet  siid  .  .  ..  57
25,  „  26/Landesherrliche  Verordnung,  betreffend  Regelung
des  Knappschaftswesens  im  Fürstentum  Schaumburg-Lipen
  .  .  ..  ...  65
26/„  „August  15|Höchste  Ordre,  betreffend  Auflösung  des  ordentlichen
  Landtags  .........  .  ..  .  ...  .  ..  .  .  .  .  ..  67
27  24/  Allgemeine  Bergpolizeiordnng  ..  69

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