Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1898. (89)

(Nr.  9997.)  Verfügung  des  Justizministers  wegen  Aufhebung  des  Sypothekenamts  zu  Geilen-M
  kirchen.  Vom  28.  Mal  1898.

it  Rücksicht  auf  das  Fortschreiten  der  Arbeiten  zur  Anlegung  des  Grundbuchs
  im  Bezirk  des  Hypothekenamts  zu  Geilenkirchen  wird  auf  Grund  des  §.  2
des  Gesetzes  vom  18.  Juli  1896  (Gesetz  Samml.  S.  165)  die  Aufhebung  dieses
Hypothekenamts  zum  1.  Juli  1898  angeordnet.  ,

Die  Geschäfte  desselben  werden  von  diesem  Zeitpunkte  ab  auf  das  Amtsgericht
  in  Geilenkirchen  übertragen.

Berlin,  den  28.  Mai  1898.

Der  Justizminister.
Schönstedt.

 

 

 

(Nr.  9998.)  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Aulegung  des  Grundbuchs  für  einen
Theil  des  Bezirks  des  Amtsgerichtö  Frankfurt  a.  M.  Vom  6.  Juni  1898.

A#  Grund  des  K.  39  des  Gesetzes,  betreffend  das  Grundbuchwesen  und  die  Zwangsvollstreckung
  in  das  unbewegliche  Vermögen  in  dem  Gebiete  der  vormals  freien
Stadt  Frankfurt  sowie  den  vormals  Großherzoglich  Hessischen  und  Landgräflich
Hessischen  Gebietstheilen  der  Provinz  Hessen-Nassau,  vom  19.  August  1895  (Gesetz-Samml.
  S.  481)  bestimmt  der  Justizminister,  daß  die  zur  Anmeldung  von  Ansprüchen
  behufs  Eintragung  in  das  Grundbuch  daselbst  vorgeschriebene  Ausschlußfrist
  von  sechs  Monaten
für  die  zum  Bezirk  des  Amtzgerichts  Frankfurt  a.  M.  gehörigen  Anlegungs.
bezirke  1  bis  4  der  Stadt  Frankfurt  a.  M.,  nämlich  das  Gebiet,  welches
von  der  nördlichen  Fluchtlinie  des  Mainkai  und  des  Untermainkai  und
von  den  nachstehend  aufgeführten  Straßenzügen  und  Plätzen:
Untermainanlage,  Gallusanlage,  Taunusanlage,  Durchbruch  zur
Junghofstraße,  Junghofstraße,  Roßmarkt,  Katharinenpforte,
Holzgraben,  Baugraben,  An  der  Markthalle,  Börnestraße,
Börneplatz,  Wollgraben,  Brückhofstraße  und  Fahrgasse
umfaßt  wird,  mit  Einschluß  dieser  Straßenzüge  und  Plägze  selbst  sowie
der  an  der  nördlichen  Fluchtlinie  des  Mainkai  und  des  Untermainkai
belegenen,  zu  den  Grundstücken  gehörigen  Bürgersteige,
am  1.  Juli  1898  beginnen  soll.
Berlin,  den  6.  Juni  1898.

Der  Justizminister.
Schönstedt.