Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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haben  Sich  unterm  24.  Februar  1911
Allerhöchst  bewogen  gefunden,  den  Präsidenten
des  Oberlandesgerichts  München  Friedrich
Ritter  von  Heinzelmann  und  den  Wein—
gutsbesitzer  Franz  Buhl  in  Deidesheim  zu
lebenslänglichen  Reichsräten  der  Krone  Bayern
allergnädigst  zu  ernennen.

Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur
Annahme  fremder  Dekorationen.

Im  Namen  Seiner  Mojestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unterm  5.  Februar  1911  allergnädigst
  bewogen  gefunden,

dem  K.  Kämmerer  und  Präsidenten  der
K.  Regierung  der  Oberpfalz  und  von  Regensburg
  Freiherrn  von  Aretin  für  das  ihm
von  Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Großherzog
  von  Mecklenburg-Schwerin  verliehene
Großkomturkreuz  des  Großherzoglich  Mecklenburgischen
  Hausordens  der  Wendischen  Krone
und

dem  K.  Kämmerer  und  Oberst  a.  D.
Theodor  Grafen  von  Montgelas  in
München  für  das  ihm  von  Seiner  Königlichen
  Hoheit  dem  Fürsten  von  Hohenzollern
verliehene  Ehrenkommenturkreuz  des  Fürstlich
Hohenzollernschen  Hausordens
die  Bewilligung  zur  Annahme  und  zum  Tragen
zu  erteilen.