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haben Sich unterm 24. Februar 1911
Allerhöchst bewogen gefunden, den Präsidenten
des Oberlandesgerichts München Friedrich
Ritter von Heinzelmann und den Wein—
gutsbesitzer Franz Buhl in Deidesheim zu
lebenslänglichen Reichsräten der Krone Bayern
allergnädigst zu ernennen.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
Im Namen Seiner Mojestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 5. Februar 1911 allergnädigst
bewogen gefunden,
dem K. Kämmerer und Präsidenten der
K. Regierung der Oberpfalz und von Regensburg
Freiherrn von Aretin für das ihm
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog
von Mecklenburg-Schwerin verliehene
Großkomturkreuz des Großherzoglich Mecklenburgischen
Hausordens der Wendischen Krone
und
dem K. Kämmerer und Oberst a. D.
Theodor Grafen von Montgelas in
München für das ihm von Seiner Königlichen
Hoheit dem Fürsten von Hohenzollern
verliehene Ehrenkommenturkreuz des Fürstlich
Hohenzollernschen Hausordens
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
zu erteilen.