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im Donau-Kreise:
Oberamt Saulgau:
Der Weiler Ingenhard, bioher der Gemeinde Boms zugetheilt, wurde don
derselben getrennt, und mit der Gemeinde Altshausen vereinigt.
Stuttgart den 5. März 1854.
Schlaper.
2. Des batholischen Kirchenraths.
a)Diensipräfung der katholischen Schullehrer und Schulprovisoren.
Die dießjährigen Prüfungen der batholischen Schullehrer und Schulprovisoren für
Schuldienste werden am Montag den 12. Mai, sodann am Montag den 6. Oktober
und an den hierauf folgenden Tagen vorgenommen werden.
Hiebei haben zu erscheinen:
1) alle Schullehrer, welche in Folge der ersten Dienstprüfung angestellt sind und
eine Beförderung nachsuchen wollen;
2) die Schulprooisoren, welche zur ersten Anstellung befördert zu werden wünschen.
Zu der Prüfung im Monat Mai haben sich auch diejenigen Schullehrer zu melden,
welche die ganze Bildung der Schul,Incipienten durch den vierjährigen Lehrkurs
zu übernehmen gedenben.
In den Meldungen sind der Name, Dienstgrad und Wohnort, das Jahr und der
Tag der Geburt, auch das Jahr und der Tag des Provisorats-Dekrets anzugeben,
und die Schul-Inspebtoren haben in ihren Beiberichten über die Lehrgabe, die Sitten
und die Amtsführung des Meldenden sich pflichtgemäß zu äußern. Die Dienst-Candidaten
haben sich zugleich über den Besitz eines Gemeinde-Bürger= oder Beistkrechtes
gehörig auszuweisen.
Die Eingaben müssen für die erste Prüfung bis zum 12. April, für die zweite bis
zum 6. September dahier einkommen. Die Prüfungs-Candidaten, welche hierauf nicht
durch besondere Erlasse zurückgewiesen werden, haben sich bezichungsweise am 12. Mai