Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

235

im  Donau-Kreise:
Oberamt  Saulgau:
Der  Weiler  Ingenhard,  bioher  der  Gemeinde  Boms  zugetheilt,  wurde  don
derselben  getrennt,  und  mit  der  Gemeinde  Altshausen  vereinigt.

Stuttgart  den  5.  März  1854.
Schlaper.

2.  Des  batholischen  Kirchenraths.
a)Diensipräfung  der  katholischen  Schullehrer  und  Schulprovisoren.

Die  dießjährigen  Prüfungen  der  batholischen  Schullehrer  und  Schulprovisoren  für
Schuldienste  werden  am  Montag  den  12.  Mai,  sodann  am  Montag  den  6.  Oktober
und  an  den  hierauf  folgenden  Tagen  vorgenommen  werden.

Hiebei  haben  zu  erscheinen:

1)  alle  Schullehrer,  welche  in  Folge  der  ersten  Dienstprüfung  angestellt  sind  und
eine  Beförderung  nachsuchen  wollen;

2)  die  Schulprooisoren,  welche  zur  ersten  Anstellung  befördert  zu  werden  wünschen.

Zu  der  Prüfung  im  Monat  Mai  haben  sich  auch  diejenigen  Schullehrer  zu  melden,
  welche  die  ganze  Bildung  der  Schul,Incipienten  durch  den  vierjährigen  Lehrkurs
zu  übernehmen  gedenben.

In  den  Meldungen  sind  der  Name,  Dienstgrad  und  Wohnort,  das  Jahr  und  der
Tag  der  Geburt,  auch  das  Jahr  und  der  Tag  des  Provisorats-Dekrets  anzugeben,
und  die  Schul-Inspebtoren  haben  in  ihren  Beiberichten  über  die  Lehrgabe,  die  Sitten
und  die  Amtsführung  des  Meldenden  sich  pflichtgemäß  zu  äußern.  Die  Dienst-Candidaten
  haben  sich  zugleich  über  den  Besitz  eines  Gemeinde-Bürger=  oder  Beistkrechtes
gehörig  auszuweisen.

Die  Eingaben  müssen  für  die  erste  Prüfung  bis  zum  12.  April,  für  die  zweite  bis
zum  6.  September  dahier  einkommen.  Die  Prüfungs-Candidaten,  welche  hierauf  nicht
durch  besondere  Erlasse  zurückgewiesen  werden,  haben  sich  bezichungsweise  am  12.  Mai