eseh und L
für das
Königreich Bayern.
25.
München, den 2. Juni 1899.
-es –.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 25. Mai 1899, zum Vollzuge des Reichsgesetzes vom 25. Februar 1876, die Beseitigung
von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderungen auf Eisenbahnen betreffend. — Consulat der Vereinigten Staaten
von Amerika in München. ·
--—--—
Nr.321511—
Bekanntmachung zum Vollzuge des Reichsgesetzes vom 25. Februar 1876, die Beseitigung von
Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderungen auf Eisenbahnen betreffend.
fl. Staatsministerium des Kgl. Hauses und des Aenßern, dann K. Staatsministerium
des Innern.
Auf Grund der Bestimmung in § 7 Abs. 2 der Bekanntmachung zum Vollzuge des
Reichsgesetzes vom 25. Februar 1876, die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderungen
auf Eisenbahnen betreffend, vom 14. August 1886 (Gesetz= und Verordnungs-Blatt
1886 Nr. 43 Seite 569 f) wird Nachstehendes angeordnet:
§ 1.
Eisenbahnwagen mit Klauenviehsendungen (Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen) aus
solchen Verladestationen, in deren Umkreis von 20 Kilometern die Maul= und Klauenseuche
herrscht, sind nach ihrer Entladung in Gemäßheit der Vorschrift in § 7 Abs. 1 lit. b der
Bekanntmachung vom 14. August 1886 der verschärften Desinfektion mit 5% iger Karbolsäure-Lösung
zu unterziehen. 5½2