Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

eseh  und  L

für  das

Königreich  Bayern.

 

 

25.

München,  den  2.  Juni  1899.

-es  –.

Inhalt:

Bekanntmachung  vom  25.  Mai  1899,  zum  Vollzuge  des  Reichsgesetzes  vom  25.  Februar  1876,  die  Beseitigung
von  Ansteckungsstoffen  bei  Viehbeförderungen  auf  Eisenbahnen  betreffend.  —  Consulat  der  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  in  München.  ·

 

 

 

 

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Nr.321511—

Bekanntmachung  zum  Vollzuge  des  Reichsgesetzes  vom  25.  Februar  1876,  die  Beseitigung  von
Ansteckungsstoffen  bei  Viehbeförderungen  auf  Eisenbahnen  betreffend.

fl.  Staatsministerium  des  Kgl.  Hauses  und  des  Aenßern,  dann  K.  Staatsministerium
des  Innern.

Auf  Grund  der  Bestimmung  in  §  7  Abs.  2  der  Bekanntmachung  zum  Vollzuge  des
Reichsgesetzes  vom  25.  Februar  1876,  die  Beseitigung  von  Ansteckungsstoffen  bei  Viehbeförderungen
  auf  Eisenbahnen  betreffend,  vom  14.  August  1886  (Gesetz=  und  Verordnungs-Blatt
  1886  Nr.  43  Seite  569  f)  wird  Nachstehendes  angeordnet:

§  1.

Eisenbahnwagen  mit  Klauenviehsendungen  (Rindvieh,  Schafe,  Schweine,  Ziegen)  aus
solchen  Verladestationen,  in  deren  Umkreis  von  20  Kilometern  die  Maul=  und  Klauenseuche
herrscht,  sind  nach  ihrer  Entladung  in  Gemäßheit  der  Vorschrift  in  §  7  Abs.  1  lit.  b  der
Bekanntmachung  vom  14.  August  1886  der  verschärften  Desinfektion  mit  5%  iger  Karbolsäure-Lösung

  zu  unterziehen.  5½2