Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

men,  dem  Cameralamt  Ellwangen,
Luten,  Anten,  und  dem  Güterpfleger
der  Gantmasse  der  Anten  Schüle'schen
Wittwe  in  Hohenberg,  Vorzugsrecht
im  Gant  betreffend,  wurde  vermöge
Beschlusses  vom  20.  April,  publ.  den
4.  Mai,  die  Berufung  wegen  versäumter
  Nothfrist  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift
  für  verlassen  erklärt.  (d.
15.  Mai.)

16.  Auf  die  Nichtigkeitsklage  der  Schulden-Tilgungs-Casse
  zu  Ellwangen  in
dem  zwischen  ihr  und  den  Erben  des
Taver  Eiberger,  von  Neunstadt,  vor
dem  O.A.  Gericht  Ellwangen  verhandelten
  Arrest-Processe  wurde  vermöge  Beschlusses
  vom  238.  Februar,  eröffnet  den
233.  April,  unter  Aufhebung  des  oberamtägerichtlichen
  Erkenntnisses  durch
Ordination  das  Geeignete  verfügt.  (d.
15.  Mai.)

17.  In  der  Ationssache  von  dem  O.  A.Gerichte
  Mergentheim  zwischen  den  Juden
David  und  Samuel  Schmai  aus  Wachbach,
  Bekl.,  Nachkl.,  Anten,  und  Caspar
Kümmelmann,  von  Markelsheim,  Kl.,
Nachbekl.,  Aten,  Schuldforderung  betreffend,
  wurde  vermöge  Beschlusses  vom
20.  April,  eröffnet  den  5.  Mai,  die  ergriffene
  Berufung  unter  Verwerfung
der  angebrachten  Nichtigkeits-Klage  wegen

  Mangels  an  einer  Beschwerde,  unter
  Berurtheilung  der  Anten  in  die  Kosten,
  hinweggewiesen.  (d.  17.  Mai.)

18.  Der  von  dem  Grünbaumwirth  Michgel

Baß  zu  Erailsheim  ergriffene  Rekurs
gegen  das  am  4.  Februar  von  dem
O.  A.  Gerichte  Crailsheim  wider  ihn  gefällte
  Gant-Erbenntniß  wurde  vermöge
Beschlusses  vom  26.  April,  eröffnet  den
6.  Mai,  abgewiesen.  (d.  r7.  Mai.)

19.  Der  von  dem  vormaligen  Schultheißen

Johann  Caspar  Schneider,  von  Waldhausen,
  gegen  das  von  dem  O.  A.  Gerichte
Neresheim  gegen  ihn  am  15.  Januar
gefällte  Gant-Erkenntniß  ergriffene  Rekurs
  wurde  vermöge  Beschlusses  vom
26.  April,  eröffnet  den  5.  Mai,  als
unbegründet  verworfen.  (d.  17.  Mal.)

Unterm  :7.  Mai  wurden:

20.  in  der  Ationssache  von  dem  O.A.Gericht

  Hall  zwischen  den  Kindern  erster
Ehe  des  Mezgers  Johann  David  Mulfinger
  zu  Hall,  Kl.,  Anten,  Inten,  gegen
  dessen  Kinder  zweiter  Ehe,  Bekl.,
Aten,  Jaten,  das  Eigenthum  eines
Hauses,  jeht  Wieder-Einsehung  in  den
vorigen  Stand  betreffend,  die  Anten
mit  ihrem  Gesuch  unter  Verurtheilung
in  die  Kosten  abgewiesen.
Unterm  17.  Mai  wurde:

1.  in  der  Ationssache  von  dem  vormali-