Full text: Das Hamburgische Staatsrecht.

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beide verhindert, so erwählt der Senat (in geheimer Abstimmung) 
einen interimistischen Präsidenten für die Dauer der Verhinderung 
Bis zur Beendigung dieser Wahl fungiert das älteste anwesende 
Mitglied des Senats als Präsident. 
b. Bei Abstimmungen entscheidet die absolute Stimmenmehrheit. 
Bei Stimmengleichheit wird, wenn die Majorität eine sofortige Ent- 
scheidung für erforderlich hält, eine zweite Abstimmung vorgenommen. 
Wiederholt sich bei derselben die Stimmengleichheit, so entscheidet (ab- 
gesehen von Gnaden= und Dispensationssachen, bei welchen die mildere 
Ansicht maßgebend ist) die Stimme des Präsidenten und bei Wahlen 
das Los. 
c. Mitglieder, welche bei einer Sache (oder Wahl) persönlich 
oder durch eine die Wahl zum Senatsmitgliede nach Art. 8 der Ver- 
fassung hindernde Verwandtschaft beteiligt sind, haben sich während 
der Verhandlung zu entfernen. 
d. Bei Beschwerden gegen Verfügungen von Behörden dürfen 
diejenigen Mitglieder derselben, welche bei der Fassung des betr. Be- 
schlusses mitgewirkt haben, an der Beratung, aber nicht an der Ab- 
stimmung sich beteiligen. 
e. Der Senat kann dazu geeignete Angelegenheiten einzelnen, aus 
mindestens fünf seiner Mitglieder gebildeten Abteilungen zur Er- 
ledigung überweisen. 
An solche Abteilungen dürfen nicht überwiesen werden: 
1. alle Sachen, welche an die Bürgerschaft oder den Bürgeraus- 
schuß gelangen sollen; 
zu erlassende Verordnungen und Bekanntmachungen des Senats; 
Entscheidungen über die Verwendung von Staatsmitteln; 
4. Sachen, welche nach § 15 des Verwaltungsgesetzes (d. h. wegen 
Stimmengleichheit in den Deputationen) an den Senat gelangen. 
(S. oben S. 100); 
5. Gnadengesuche betr. erheblichere Strafen; 
6. Wahlen. 
% D 
1 In der Bremer Verf. heißt es (8 35, Abs. 4): „Bei Beratung und 
Entscheidung über Beschwerden, welche über Verfügungen oder Unterlassungen der 
zu einzelnen Geschäftszweigen berufenen Mitglieder des Senats bei demselben 
erhoben werden, dürfen die dabei beteiligten Mitglieder nicht zugegen sein."
	        
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