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so zeitig, daß sie spätestens im Laufe des zweiten Tages nach dem
Wahltage in deren Hände gelangen. Die Central-Wahlkommission
hat die Ergebnisse der Wahlen spätestens am Tage nach Empfang
der Wahlprotokolle (nebst den dazu gehörigen Schriftstücken) dem
Senate mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.
Wenn die Wahl eine Personvtrifft, welche schon an einem früheren
Tage gewählt war, so ist die zweite Wahl ungültig. Fand die Doppel-
wahl an demselben Tage statt, so hat sich der Gewählte innerhalb dreier
Tage darüber zu entscheiden, welche Wahl er annehmen will, widrigen-
falls die Central-Wahlkommission die Entscheidung znu treffen hat.?
8 35.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten für alle Bürgerschafts-
wahlen. Daneben kommen für die einzelnen Kategorien von
Wahlen (Steuerzahler-, Grundeigentümer= und Notabelnwahlen 3) noch
die folgenden in Betracht.
A. Erste Kategorie.
Wahlen der Steuerzahler (sog. allgemeine Wahlen). Durch
dieselben werden alle drei Jahre 40 Mitglieder der Bürgerschaft ge-
wählt. Für diese Wahlen wird das hamburgische Staatsgebiet in
40 Wahllbezirke eingeteilt.“
B. Zweite Kategorie.
Grundeigentümerwahlen. Durch dieselben werden alle drei
Jahre je 20 Mitglieder der Bürgerschaft gewählt. Wahblberechtigt sind
diejenigen Bürger, welche Eigentümer von innerhalb der Stadt, der
Vorstadt oder der Vororte belegenen Grundstücken sind.? Der Besitz
1 Wahlgesetz § 26. — In Lübeck erfolgt die Bekanntmachung durch den
Wortführer der Bürgerschaft, welcher auch den Gewählten ihre Wahl schriftlich
anzeigt. (Verf. Art. 32.)
: Wahlgesetz § 27.
Beim Vorliegen der betr. Voraussetzungen kann ein Bürger in allen drei
Kategorien wahlberechtigt sein und demgemäß dreimal ein Wahlrecht ausüben.
4 Wahlgesetz § 4.
5 Verf. Art. 30. Den Betreffenden muß das Grundstück in den öffentlichen
Hypothekenbüchern eigentümlich zugeschrieben sein, und zwar ohne Klauseln und
Bestimmungen, welche ergeben, daß das Eigentum in Wirklichkeit einem andern
zusteht. (Wahlgesetz, 8 3.)