Erster Abschnitt.
Einleitung.
I. Die freien Städte.
§ 1.
Die Entstehung des hamburgischen Staates und seiner republi-
kanischen Verfassung war eine Folge der eigenartigen Entwickelungs-
geschichte des alten Deutschen Reichs.
Den deutschen Kaisern gelang es, die übermütig und übermächtig
gewordenen Herzöge zu besiegen und zu vernichten, aber „aus den
zertrümmerten Herzogtümern erhob sich nicht die deutsche Einheit,
sondern die deutsche Vielheit".1
Im scharfen Gegensatz zu Frankreich, wo ein ähnlicher, wechsel-
voller Kampf zwischen dem Monarchen und den herzoglichen Vasallen
stattgefunden hatte, wo aber nach dem Zusammenbruch der herzoglichen
Gewalt das Königtum an deren Stelle getreten und so zu unbeschränkter
Machtvollkommenheit gelangt war, zogen in Deutschland die kleineren
Gewalten, die bisher neben oder unter den Herzögen gestanden hatten,
aus dem Untergang der letzteren, den sie als Bundesgenossen des
Kaisers mit hatten herbeiführen helfen, den alleinigen Vorteil. „Alles,
was sich unter verschiedenem Rechtstitel in einer Hand befand, Eigen
und Lehen, Herrengewalt und Amtsbefugnis, verschmolz in einen
Begriff, und so entstand die Idee der Landeshoheit. Der dominus
terrae fühlte sich nicht mehr als Beauftragter des Kaisers, sondern
als Herr in seinem Lande.“
1 J. Jastrow, Geschichte des deutschen Einheitstraumes und seiner Er-
füllung, 1885.
v. Melle, Hamburg. Staatsrecht. 1