Full text: Das Hamburgische Staatsrecht.

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kann, und ob es für alle Deputationen und Verwaltungszweige in 
gleicher resp. analoger Weise geschehen müßte, ist hier nicht der Ort. 
Eine nach allen Richtungen hin wohl erwogene Durchführung der 
fraglichen Kompetenzverteilung dürfte jedoch im allseitigen Interesse 
liegen. 
Die bürgerlichen Deputationsmitglieder würden durch dieselbe an 
Bedeutung und Einfluß kaum verlieren, andererseits aber von manchen 
mehr nebensächlichen oder der Natur der Sache nach sie weniger inter- 
essierenden Geschäften befreit werden. Dieselben würden ferner, da 
dann die Dauer der Sitzungen jedenfalls eine kürzere sein würde als 
bisher, weniger von ihrer, doch oft sehr kostbaren Zeit zu opfern haben 
und auch nicht mehr durch Anhörung einer großen Anzahl von Neben- 
dingen, Formalien 2c. ermüdet werden. 
Eine weitere Folge der erwähnten Kompetenzverteilung aber würde 
jedenfalls eine umfangreichere Unterstützung der Senatsmitglieder durch 
höhere, juristisch und staatswissenschaftlich gebildete Verwaltungsbeamte 
sein. Eine solche ist überdies neuerdings schon vom Senate in An- 
regung gebracht. Kommt es zu derselben, so können die Senatoren, 
trotz der ihnen ein größeres Schaffensgebiet zuweisenden neuen Kom- 
petenzverteilung, von manchen, sie jetzt ungebührlich belastenden unbe- 
deutenderen Verfügungen und anderen, nicht für die Verwaltungschefs 
geeigneten Geschäftsdetails befreit werden. Ihnen würde nur die all- 
gemeine Leitung, die Beaufsichtigung und die Entscheidung in höherer 
Instanz zukommen; unter ihnen aber würden die ihnen als vortra- 
gende Räte oder Decernenten beigeordneten Beamten eine teils sie 
unterstützende, teils auch ganz selbständige Thätigkeit entfalten. 
Daß dadurch auch die Stellung der Beamten eine dankbarere 
und würdigere werden würde, liegt auf der Hand (s. auch unten 
8 62). Endlich aber kann wohl kaum in Frage gezogen werden, daß 
Reformen der fraglichen Art im allgemeinen Interesse der Verwaltung 
und des Staates liegen müssen, und daß der oben geschilderte gegen- 
wärtige Zustand sich bei dem steten Anwachsen der Bevölkerung und 
der Geschäfte und den immer komplizierter werdenden Aufgaben, welche 
der Verwaltungsmaschinerie gestellt werden, auf die Dauer nicht wird 
aufrecht erhalten lassen.
	        
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