Full text: Das Hamburgische Staatsrecht.

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Versetzung in eine andere, seiner Berufsbildung und seiner bisherigen 
Stellung entsprechende Stellung gefallen zu lassen. 
Ein Beamter der Staatsanwaltschaft kann im Interesse des 
Dienstes jederzeit vom Senat einstweilig in den Ruhestand versetzt 
werden, mit einem Wartegeld zum Betrage von ¾ seines Gehalts. 
Der demgemäß einstweilig in den Ruhestand versetzte Beamte ist bei 
Verlust des Wartegeldes zur Annahme eines Richteramtes mit einem 
seinem früheren Amtseinkommen mindestens gleichkommenden Gehalte 
verpflichtet.? 
7. Außer den vorerwähnten giebt es in Hamburg keine partikular- 
rechtliche allgemeine Vorschriften bezüglich der nicht richterlichen Beamten. 
Doch sind in einzelnen Specialgesetzen für bestimmte Beamte oder be- 
stimmte Beamtenkategorien besondere Vorschriften erlassen.? 
  
  
1 a. a. O. § 41. Soweit das Diensteinkommen der neuen Stellung ge- 
ringer ist als das der früheren, ist es bis zur Höhe dieses früheren Einkommens 
durch eine persönliche Zulage zu ergänzen. 
* Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz § 87 u. 88. Der Eintritt 
in die Rechtsanwaltschaft hat den Verlust des Wartegeldes zur Folge. — In den 
Wartestand versetzte Amtsanwälte, welche nicht die Befähigung zum Richteramte 
besitzen, sind verpflichtet, ein anderes Staatsamt mit einem ihrem früheren Amts- 
einkommen mindestens gleichkommenden Gehalte anzunehmen. 
* Üüber die allgemeinen Pflichten und Rechte der Beamten vgl. H. Schulze, 
Deutsches Staatsrecht, I. § 130 ff. u. G. Meyer, Deutsches Staatsrecht, § 146 ff 
über den den Beamten durch das Reichsstrafgesetzbuch gewährten besonderen recht- 
ichen Schutz vgl. G. Meyer, a. a. O., § 150. 
Nach Art. 21e der Landgemeindeordnung können Staatsbeamte die Wahl 
zu einem Gemeindeamte ablehnen.
	        
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