Full text: Das Hamburgische Staatsrecht.

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ablehnend resp. ausweichend; auch eine Wiederholung der Supplik — 
am 22. Juli 1842 — hatte keinen Erfolg. Doch bildete sich nun 
aus den Kreisen der Unterzeichner der Petition vom 8. Juni eine 
Kommission, welche auf eigene Hand die Ausarbeitung der gewünschten 
Reformvorschläge übernahm. 
Das Resultat dieser sozusagen freiwilligen Reformkommission ward 
als ein über 400 Seiten starker „Kommissionsbericht an die Unter- 
zeichner der Petition von 8. Juni 1842“ im Juni 1843 veröffentlicht. 
Nach demselben sollten die Zusammensetzung der Bürgerschaft und das 
Verfahren in ihr im wesentlichen unverändert bleiben; nur wünschte 
man, daß nach der gesonderten Beratung und Abstimmung der Kirch- 
spiele die Formierung der Bürgerschlüsse nicht nach Kirchspiels, son- 
dern nach Virilstimmen erfolge. Auch an der Selbstergänzung des 
Rates sollte festgehalten werden. Doch schlug man vor, daß die 
Mitglieder des Rates nach zurückgelegtem 70 Lebensjahre berechtigt 
und nach zurückgelegtem 75. Lebensjahre verpflichtet sein sollten, ihr 
Amt, unter Beibehaltung aller Ehrenrechte und Emolumente, nieder- 
zulegen. Bezüglich der sogenannten bürgerlichen Kollegien ward em- 
pfohlen, die Vereinigung der bürgerlichen und der kirchlicheu Funk- 
tionen derselben aufzuheben und die Amtsdauer der Oberalten auf je 
10 Jahre, sowie deren Wählbarkeit auf ein Altersmaximum von 
65 Jahren zu beschränken. Außerdem wurden vollständige Trennung 
der Justiz von der Verwaltung und verschiedene, insbesondere die 
Justiz, die Polizei und das Schulwesen betreffende Reformen in Vor- 
schlag gebracht. 
Der Inhalt dieses Kommissionsberichtes ward in einer Reihe von 
Broschüren besprochen, doch fand er in den maßgebenden Kreisen des 
Senats und der Bürgerschaft und auch beim größeren Publikum nicht 
die gewünschte Beachtung, und die ganze, anfänglich so lebhafte 
Reformbewegung nach dem großen Brande verlief infolgedessen schließlich 
resultatlos im Sande. 
Um so stärker trat jedoch, durch die radikale Zeitströmung be- 
günstigt, im Frühling 1848 eine neue auf Verfassungs= und Ver- 
waltungsreform dringende Bewegung hervor. 1 Der Senat konnte 
Val. v. Melle, Kirchenpauer, S. 206 ff. und 328 ff.
	        
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