Full text: Das Hamburgische Staatsrecht.

ihr aus ihrer Mitte gewählte Bürgerausschuß, der aus 30 Mitgliedern 
bestehen und, wie die Bürgerschaft, öffentlich tagen sollte. Für spätere 
Verfassungsänderungen ward eine Zustimmung der wahlberechtigten 
Staatsbürger verlangt. 
Diese radikalen Bestimmungen der Konstituantenverfassung er- 
regten in den gemäßigteren Kreisen Hamburgs großen Unwillen. Von 
verschiedenen Seiten wurden Proteste erhoben; vor allem aber sah sich 
der Senat veranlaßt, eine Reihe teils formeller, teils materieller Be- 
denken geltend zu machen. Die Väter der Konstituantenverfassung 
verteidigten ihr Werk vom theoretischen Standpunkte aus mit Eifer; 
die Undurchführbarkeit desselben — zumal bei den seit 1848 wesent- 
lich veränderten Zeitverhältnissen — trat jedoch immer klarer zu Tage. 
Infolge dessen beschlossen dann im September 1849 Senat und Bür- 
gerschaft, eine aus 4 Mitgliedern des Senats und 5 Mitgliedern der 
Bürgerschaft zusammengesetzte Kommission (die sog. Neunerkommission) 
niederzusetzen, mit dem Auftrag, die von der Konstituante ausgear- 
beitete Verfassung von bestimmten Gesichtspunkten aus einer Prüfung 
zu unterziehen und, wenn Abänderungen für notwendig erachtet würden, 
sich, falls thunlich, über dieselben mit der Konstituante zu verständigen, 
Dventuell aber selbständige Vorschläge in dieser Beziehung zu machen. 
Die Neunerkommission? versuchte hierauf zunächst eine Verstän- 
digung mit der konstituierenden Versammlung; da aber diese aus 
principiellen Gründen jede Verhandlung verweigerte, so blieb ihr nichts 
andres übrig, als selbst, unter teilweiser Berücksichtigung der Kon- 
stituantenverfassung, ein neues Verfassungsprojekt auszuarbeiten, das 
sie am 3. November 1849 dem Senat überreichte. 
In demselben hielt sie, im Gegensatz zur Konstituante, an der 
bisherigen Lebenslänglichkeit des Senats fest; dagegen gab sie die 
Lebenslänglichkeit der Bürgermeisterwürde und die Selbstergänzung des 
Senats auf. An Stelle der letztern setzte sie ein kompliziertes Wahl- 
verfahren, bei welchem Senat und Bürgerschaft resp. sog. Vertrauens- 
  
Denkschrift über die Verfassung des Freistaates Hamburg vom 11. Juli 
1849 (verfaßt von Dr. Baumeister, Dr. J. Wolffson und Professor Wibe h. 
Mitglieder der Neunerkommission waren Syndikus Dr. Amsinck, Senator 
Lutteroth, Senator Dr. Kirchenpauer, Senator Gefscken, Dr. Petersen, 
Dr. Loehr, Dr. H. A. Heise, G. H. Kaemmerer und H. A. Hübener.
	        
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