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in einem auf Brod und Beförderung wirkenden Eramen gefragt
wird.
Ich sehe schon im Geiste voraus, man wird bald ein gutes,
deutsch geschriebenes, wirtembergisches Staatsrecht
baben, und Mancher, der nicht zu wissen scheint, daß man
aus Büchern vielerlei gure Dinge lernen kann, wird sich wohl
bald entschließen, auch noch mehr Unterricht und Wissenschaft
zu suchen, als man nach und nach beiläufig erhält, wenn man
mit Gottes Hülfe groß und alt wird. Viele, die nichr in's
Comité koimmen, werden doch auf's Comité siudiren, und
Manche, die weder Hoffnung, noch Lust haben, das Comité
zu suchen, werden doch mit einem wahren Kandidatenfleiß
Kenntnisse dieser Art einsammeln, weil einmal überhaupt die
öffentliche Aufmerksamkeit diese nützliche Richtung genommen
hat. Noch überall hat's gut gethan, wo man in dem Regierungssystem
eines Landes das Eraminiren zu den Justiz- und
Kammerstellen eingeführt hat; warum sollte es nicht auch
ähnliche nützliche Wirkungen im ffändischen Systeme hervorbringen?
Ach schade, wenn nicht aller dieser Segen noch ein
Segen der Regierung Friedrich Eugens wird!
Man müßte wohl recht engherzig und kleinmüthig seyn,
wenn man fürchten wollte, daß auf dem künftigen Landtage,
wenn die Motion dieser neuen Einrichtung gemacht wird, daß
etwa einige wenige Deputirte, die vielleicht das Comité zum
Jiele ihrer eigenen Hoffnungen gemacht haben mögen, und
weit sicherer fänden, ungeprüft zu diesem Ziele zu gelangen,
den allgemeinen Wunsch zu hintertreiben im Stande sehen.
Selbst wenn man ganz nach niedriger, menschlicher Weise
rechnen wollte, so müßte doch diese Eramens,Idee, auch ohne
besondere Justruktion der Deputirten, mit einer großen Stimmen-Mgjerität
auf jedem Landtage durchgehen. Die Summe