344 XXV. Geschäftsführung und Aktenwesen.
Eingang eine besondere Aummer dergestalt, daß auf
eine Registrandennummer niemals mehr als ein Ein—
trag kommt. Wenn aber zu einer Sache oft neue Ein—
gänge hinzukommen, so müßte bei Benutzung der Zeit—
folgeregistrande der Sachbetreff stets von neuem und
stets unter neuer Aummer eingetragen werden. Hier
empfiehlt sich die Kontenregistrande, wo jede Sache ein
mit einer Aummer bezeichnetes Konto erhält, auf dem
alle ferneren Eingänge in der betreffenden Sache etwa
unter a, b, c, d usw. gebucht werden.
Sachen, die erfahrungsgemäß alljährlich in großer
Anzahl wiederkehren und stets den gleichen Verlauf
nehmen — Schankgesuche, Steuer-, Schulgeld- und
andere Erlaßzgesuche, Impfsachen, Invaliden-, Alters- und
Unfallrentensachen, Armenunterstützungssachen usw. —,
werden zweckmäßigerweise weder in die Zeitfolge—-,
noch die Kontenregistrande aufgenommen, sondern in
eine dritte Art Registrande, die tabellarische Regi—
strande eingetragen, deren Vordruck in verschiedenen
Spalten bereits den Sachverlauf enthält, so daß nur
Aamen und Daten darunter einzutragen sind.
Der Registrandenführer — die Registrande ist nur
von einem Beamten zu führen — liest jeden Eingang
genau durch, versieht ihn mit dem Eingangsvermerke
oder -stempel seiner Abteilung und trägt seinen wesent—
lichen Inhalt, möglichst unter einem Stichworte, so knapp
als möglich in die „Sachbetreff"“-Spalte der Registrande
ein. Dann versieht er den Eingang mit der Aummer,
unter der er in die Registrande eingetragen worden ist.
Hierauf legt er die Eingänge — wo bereits Akten vor—
handen sind, in diese eingeheftet — dem beschließenden
Beamten (Bürgermeister, Stadtrat) vor. Dies geschieht
in der Regel täglich einmal. Dringliche Sachen werden
sofort vorgelegt. Die auf die einzelnen Eingänge gefaßten
Beschlüsse trägt der Registrandenführer dann in die Re—
gistrande ein und sorgt für ihre Ausführung, d. h. er
erledigt die schriftlichen Bescheide, die protokollarischen
Befragungen usw., bzw. verteilt sie an das Kanzlei-