Full text : Geschichte des Elsasses von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart.

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für  das  nächste  Kalenderjahr  in  der  Weise  bestimmt  haben,  daß  bei  den  Gebäuden  der
dritten  Klasse,  welche  die  Regel  und  die  Grundlage  für  die  Berechnung  des  Beitrags  in
den  höheren  und  niedereren  Klassen  bildet  (K.  Verordnung  vom  14.  März  1853,  S.  12c),
der  Beitrag  von  Einhundert  Mark  Brandversicherungsanschlag

sieben  Pfennig
zu  betragen  hat.

Ferner  wird  verfügt,  daß  je  die  Hälfte  der  Umlage  auf  1.  April  und  1.  August  des
nächsten  Jahres  an  die  Brandversicherungskasse  einzuliefern  ist.

Die  Oberämter  werden  angewiesen,  in  Gemäßheit  der  bestehenden  Vorschriften  für
den  rechtzeitigen  Abschluß  der  Kataster-Revisionsgeschäfte  und  der  Umlage  in  den  einzelnen
  Gemeinden,  sowie  für  den  rechtzeitigen  Einzug  und  die  Ablieferung  der  Beiträge  zu
sorgen  und  die  zu  fertigenden  Umlageurkunden  spätestens  auf  den  1.  März  des  nächsten
Jahres  an  den  Verwaltungsrath  einzusenden.

Stuttgart,  den  20.  November  1878.
Sick.

Sekanntmachung  des  Ministerinms  des  Innern,  betreffend  eine  veränderte  Feftstellung  der
Impfformnlare.  Vom  23.  November  1878.

Nachdem  durch  Beschluß  des  Bundesraths  vom  5.  September  d.  J.  die  unterm  25.  Februar
  1875  (Reg.  Blatt  Seite  150  bis  150)  veröffentlichten  Impfformulare  theilweise  anderweit
  festgestellt  worden  sind,  werden  die  verfügten  Aenderungen  hiemit  zur  genauen  Nachachtung
  bekannt  gemacht.

1)  In  den  Formularen  1  und  1I  (Reg.  Blatt  Seite  150  bis  152)  ist  bei  den  Impfscheinen
  für  Wiederimpfung  (auf  Papier  von  grüner  Farbe,  vergl.  §.  12  Abs.  2  der  Ministerialverfügung
  vom  25.  Februar  1875,  Reg.  Blatt  Seite  145)  in  Zeile  3  des  Textes
statt  „geimpft“  zu  setzen  „wieder  geimpft".

2)  An  Stelle  des  Formulars  V  über  die  Impflisten  (Reg.  Blatt  Seite  155)  und
des  Formulars  VI,  betreffend  die  Uebersicht  über  das  Ergebniß  der  Impfung  (Reg.  Blatt
Seite  150)  sind  künftig  die  nachstehend  abgedruckten  Formulare  V  bis  IX  anzuwenden.

Stuttgart,  den  23.  November  1878.
Sick.