10 Appellation.
tergericht, oder, wenn vieses die Akten einsendet, vom
Obergericht als unstatthaft abzuweisen und nicht zur Vorlage
an das OAG. zu bringen. III. 383. Zuläßigkeit
eines Rechtsmittels gegen den die Unzuläßigkeit einer Berufung
aussprechenden Obergerichtsbeschluß. IX, 110. Zuläßigkeit
der Berufung gegen den Ausspruch, durch welchen
eine Berufung gegen das den Provokaten bei Vermeidung
ewigen Stillschwelgens die Klagstellung aufgebende
Erkenntniß — für unzuläßig erklärt wurde. VIII,
129. Zuläßigkeit der Appellation, als Ausnahme
von der Regel des 8. 51 der Prozeßnor.
v. 1837: gegen ein Dekret, wodurch die Sistirung des
anhängigen Prozesses bls zum Außsgange einer andern
Sache verfügt wird. II, 156, 223. VIII, 61. — gegen
Beschide, welche die Litisreassumtion nach vorgängiger Verhandlung
zurückweisen. X, 335. — gegen Zurückweisung
eines Gesuchs, die frühere Gerichtsverbittung rückgängig
zu machen. VIII, 191. — bei Verweisung zur besondern
Klagstellung in Verlassenschaftssachen. VI, 268. — bel
Verweisungen zur besondern Verhandlung. X, 93. — gegen
Desertions = u. Kontumazial-Erkenntnisse. VI, 96.
X, 190. — gegen Bescheide, wodurch die gegen Deserlons-Erkenntnisse
gesuchte Restitution abgeschlagen wird.
“III, 79. — gegen Zwischenbescheide, welche die besondern
feierlichkeiten bei der Eidesleistung betreffen. V, 353. —
egen Bescheide, wodurch der Eid nicht für verweigert erachtet,
sondern abermaliger Schwörungstermin anberaumt
wird. IX, 143. — bei Erkenntnissen auf den in ver GO.
XI, K. 6, Nr. 6 bestimmten Eid. X, 95. — gegen Bescheide,
welche den Antrag auf Leistung des Kalumnieneides
zurückwelsen. X, 272. — Appellabilität eines Zahlungsmandats.
VI, 351. — Wenn in erster Instanz auf
Beweis erkannt wurde, die zweite Inst. aber die Sache zur
def. Entscheidung geelgnet findet, aber nur in der Art erkennt,
daß die Beweisauflage ressire u. das Gericht erster
Inst. demnach weiter zu erkennen habe, so ist eine Appellation
gegen das zweldtrichterliche Erkenntniß formell zuläßig.
VII, 176. — Die Prozeßgesetz-Vorschriften über
Appellabilität erstrecken sich nicht auf Beschwerden über illegales
Verfahren in Sachen, welche nach §. 52 des Hyp.-Ges.
zu beurtheilen sind. 1V, 320. V, 231. — Beschwerdeführung
gegen Zurückweisung einer Berufung wegen Mangels
der Summe, oder gegen Zulassung bel mangelnder
Summe. VIII, 102. Zulässigkeit der Appellation im Kostenpunkt.
X, 61. Zuläßigkeit ver mit unzuläßiger Appellation
verbundenen Veschwerde des Anwalts wegen Kostenübereurrung.
X, 48. — Wenn das einfache Dekret