Full text : Meyers Großes Konversations-Lexikon. Erster Teil. (1)

Nationalitäten  und  Parteien  Ungarns

B.  Ungarn.

Ungarn  ist  ein  vielsprachiges  Land.  Als  es  vor  etwa.
1000  Jahren  von  den  Magoren  erobert  wurde  —
das  1000jährige  Jubiläum  der  =  Landnahme=  wurde
1896  glänzend  gefeiert  —,  fanden  sie  im  Nordwesten
Nordslawen,  im  Westen  von  Karl  dem  Großen  dahinverpflanzte
  Deutsche,  im  Südwesten  Südslawen,  im
Südosten  Reste  der  Hunnen  und  Avaren  vor.  Mit
ihnen  kamen  Kleinrussen  ins  Land.  Ob  die  Vlachen,
Walachen,  Nachkommen  der  von  den  Römern  unterjochten
  und  romanisierten  Dacier,  die  jebigen  Rumänen,
  schon  zu  jener  Zeit  in  Siebenbürgen  hausten
  oder  erst  später  einwanderten,  ist  strittig.  Diese
Bölkermischung  wurde  unter  den  Königen  aus  dem
Hause  Arpad  durch  die  Vinwanderung  von  deutschen
Rittern,  Handwerkern,  Bauern  und  Bergleuten  und
unter  Karl  VI.,  Maria  Theresia  und  Joseph  II.  durch
Ansetzung  deutscher  Bauern  in  den  von  den  Türken
zurückeroberten  Landesteilen  ergänzt.  Das  unter
den  Anjous  eingewanderte  italienische  und  das  von
den  Türken  zurüthelassene  Element  assimilierte  sich
der  übrigen  Bevölkerung.  Als  der  von  Prinz  Eugen
von  Savoyen  eroberte  Nordwesten  der  Balkanhalbinsel
  wieder  an  die  Türken  verlorenging,  wanderten
sehr  viele  Serben  mit  ihrem  Patriarchen  nach  Südungarn
  ein.

ie  nationale  Differenzierung  machte  sich  dadurch
weniger  bemerkbar,  daß  die  lateinische  Sprache  bis  in
die  40er  Jahre  des  19.  Jahrhunderts  Amts-  und
Gerichtssprache  blieb.  Der  Wahlspruch  Stephans  des
Heiligen:  „Regnum  unius  linguae  imbecille  et  fragiler
  läßt  erkennen,  daß  trotz  zeitweiliger  fremdenfeindlicher
  Strömungen  jahrhundertelang  in  Ungarn
  nationale  Toleranz  geherrscht  hat.  Der  Adel,
die  allein  berechtigte  pohtesche  Nation,  obwohl  verschiedener
  Nationalität,  wurde  durch  das  verbindende
Band  der  Standesinteressen  und  der  gemeinsamen
lateinischen  Sprache  einheitlich  erhalten.  Die  Städte
hatten  fast  durchweg  deutsches  Recht  und  deutsche
Selbstverwaltung.  Nach  dem  übergange  der  ungarischen
  Krone  an  das  Haus  OÖsterreich  sungierten  die
Wiener  Zentralbehörden,  sowohl  die  militärischen  wie
fiskalischen,  in  deutscher  Sprache.  Die  Reformation
trug  wesentlich  zur  Erhaltung  der  verschiedenen  Volkssprachen
  bei,  soweit  nicht,  wie  bei  den  Serben,  Ruthenen
  und  Rumänen,  die  griechisch  orientalische
Kirche  ein  Hort  ihres  besonderen  Volkstums  war  und
noch  heute  ist.  Die  Siebenbürger  Sachsen  wurden  als
eine  der  drei  ständischen  Nationen  des  Großfürstentums
  durch  den  Protestantismus  dem  Deutschtum
dauernd  erhalten.

Ein  klareres  nationales  Bewußtsein  wurde  zunächst
bei  den  Magyaren  durch  die  Versuche  Josephs  II.,
die  deutsche  Amtssprache  einzuführen,  wodurch  die
adlige  Komitatsverwaltung  bedroht  schien,  geweckt
und  als  Vorwand  zur  Verteidigung  der  Adelsvorrechte
  wirksam  benutzt.  Zu  lebhafterem  Ausdruck  kam
es  aber  erst  nach  den  Napoleonischen  Kriegen,  in  Verbindung
  mit  den  wirtschaftlichen  und  kulturellen  Bestrebungen
  des  Grafen  Stefan  Szecheny.  Das  vernünftige
  Bestreben,  die  tote  lateinische  Sprache  aus
der  Verwaltung  und  Justiz  auszuschalten,  schlug  in
das  Verlangen  um,  mit  Unterdrückung  aller  übrigen
Landessprachen  das  Magyarische  zur  alleinherrschenzu

  machen.  Gegen  einen  rasch  erlahmenden
Biderstand  der  Konservativen  stellte  sich  auch  der
Landtag  durch  gesetzgeberische  Maßnahmen  in  den

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Dienst  der  Magyarisierung  und  rief  dadurch  den  heftigen
  Widerstand  insbesondere  der  Slawen  hervor,
bei  denen  sich  inzwischen  auch  Ansätze  zur  Pflege  der
Volkssprache  und  einer  nationalen  Literatur  gezeigt
hatten.  Die  Slowaken  trachteten,  sich  literarisch  von
den  Tschechen  zu  emanzipieren.  im  Kreise  der  Kroaten
und  Serben  war  Gaj  der  Urheber  der  illyrischen  Bewegung.



Festce-  Gestalt  nahmen  diese  rasch  wachsenden  nationalen
  Bewegungen  im  Jahre  1848  an,  als  der
Preßburger  Landtag  von  Kaiser  Ferdinand  mit  der
Ernennung  eines  selbständigen  ungarischen  Ministeriums
  eine  nahezu  vollständige  selbständige  Staatlichkeit
  für  Ungarn  erlangte  und  ihr  sofort  einen  ausschließlich
  magyarischen  Charakter  zu  geben  versuchte.
Kroaten,  Serben,  Slowaken  und  auch  die  Rumänen,
die  im  Großfürstentum  Siebenbürgen  auf  der  Blasendorfer
  Versammlung  vollständige  Rechtsgleichheit
und  nationale  Gleichberechtigung  forderten,  griffen
zu  den  Waffen  gegen  die  magyarische  Herrschaft.

ach  der  Niederwerfung  der  Revolution,  die  im  April
in  Debreczin  das  Haus  Habsburg  des  Thrones  verlustig
  erklärt,  aber  in  Szegedin  durch  ein  Nationalitätengesetz
  die  Nichtmagyaren  zu  gewinnen  gesucht
hatte,  wurde  im  absolutistischen  österreichischen  Gesamtstaate
  die  nationale  Individualität  aller  Volksstämme
  anerkannt  und  ihren  kulturellen  Bestrebungen
  freier  Lauf  gelassen.

Als  die  Niederlagen  des  Jahres  1859  die  Dynastie
veranlaßten,  einen  Ausgleich  mit  dem  von  der  Emigration
  revolutionär  beeinflußten  Magyarentum  zu
suchen,  trachtete  dieses,  die  Nichtmagyaren  durch  weitgehende
  Versprechungen  für  sich  zu  gewinnen,  und  in

iebenbürgen  wurde,  allerdings  unter  österreichischem
Einfluß,  vollständige  nationale  Gleichberechtigung
in  Verwaltung,  Justiz  und  öffentlichem  Leben  durchgeführt.
  Eine  der  Bedingungen  des  1867er  Ausglei
  s  war  auch  die  Befriedigung  der  berechtigten
Forderungen  der  nichtmagyarischen  Nationalitäten,
die  nach  Meinung  der  letzteren  in  dem  von  Kultusminister
  Baron  Eötvös  eingebrachten  und  vom  ungarischen
  Reichstage  1868  angenommenen  Nationalitätengesetz
  (Ges.-Art.  44)  in  ungenügender  Weise
erfüllt  worden  sind  und  durch  spätere  einschränkende
Gesetze  größtenteils  neue  Berechtigung  Erlangten.

Seit  der  Einführung  des  dualistischen  Systems
haben  die  nichtmagyarischen  Völker  in  Ungarn  nicht
aufgehört,  für  die  auf  allen  Gebieten  des  bffenniichen
Lebens  erschwerte  oder  ganz  unterdrückte  Geltung
ihrer  Muttersprache  und  für  freie  kulturelle  Entwicklung
  zunächst  im  Rahmen  des  systematisch  nicht  eingehaltenen
  und  wiederholt  als  undurchführbar  bezeichneten
  Nationalitätengesetzes  zu  kämpfen,  obwohl
ihnen  dies  im  Parlament  durch  ein  engherziges  Wahlesetz

  und  durch  eine  auch  von  den  magyarischen
O##sttionsparteien  laut  verdammte  Wahlpraxis
nahezu  unmöglich  gemacht  worden  ist  und  noch  immer
  auf  jede  nur  mögliche  Weise  erschwert  wird.

Die  offizielle  ungarische  Statistik  gibt  kein  zuverlässiges
  Bild  der  Nationalitätenverhältnisse,  weil  der
Staat,  die  Behörden,  die  Gesellschaft,  d.  h.  die  herrschenden
  Schichten  das  Magyarentum  als  ziffermäßig
möglichst  zahlreich  hin  zustellen  trachten.  Die  Rubrik
Muttersprache  wird  auch  durch  die  Frage  alteriert,
welche  Sprache  man  am  liebsten  spreche,  und  für
viele  der  Befragten  ist  es  schwierig,  eine  andere  als
die  magyarische  Sprache  anzugeben.  Nach  der  amtlichen
  Statistik  ergab  die  Volkszählung  im  Jahre  1910: