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nicht leicht einer zweiten deutschen Landschaft Überall
der Stempel deutschen Geistes, deutscher Bildung und
Kultur aufgedrückt war. War doch ein gut Teil des
deutschen Geistes- und Kulturbesitzes, zu dem es das
deutsche Volk im Mittelalter bis über die Reforma-
tionszeit hinaus gebracht hatte, hier zu Hause. Am
Eingang des mittelalterlichen deutschen Schrifttums
steht der elsässische Mönch Otfried von Weißenburg
mit seiner Evangelienharmonie; auf der Höhe unserer
deutschen ersten großen Literaturperiode erglänzen die
Namen von Elsässern wie Reimar von Hagenau, von
dem Walther das Dichten gelernt, Gottfried von Straß-
burg, der in Tristan und Isolde deutsche Ausdrucks-
fähigkeit und Gestaltungstraft in höchster künstleri-
scher Vollendung zeigt. Die großen deutschen Gottes-
männer des 14. Jahrhunderts, die ihre tiesen Erleb-
nisse in deutsche Laute und Sprachformen ausströmen
lassen und deutsche Sprache so aufs tiefste beseelen
und vergeistigen, Meister Eckart und sein großer Schü-
ler Tauler, weisen hierher an den elsässischen Ober-
rhein; die so recht aus deutscher Seele geborene Geistes-
bewegung der Reformation hat auf diesem empfäng-
lichen, für jede Geistessaat aufgelockerten elsässischen
Boden vor allem verständnisvolle Begeisterung her-
vorgerufen; zwei reformatorische Hauptvorkämpfer,
der eine auf politischem, der andere auf religiösem Ge-
biet, Jakob Sturm und Martin Butzer, haben in
Straßburg ihren Wirkungskreis gehabt, von dem aus
sie bestimmenden Einfluß ausübten auf den Gang
der religiösen wie politischen Bewegung ihres Zeit-
alters. Die deutsche mittelalterliche Baukunsthat in der
elsässischen Landschaft einzigartige Denkmale geschaf-
fen; keines zeugt aber so sehr vom Können deutscher
Bauleute wie das Meisterwerk deutscher Gotik, das
Straßburger Münster. So ist es kein Wunder, daß
den aus dem Herzen Deutschlands kommenden Goethe
die Ahnung von dem, was deutsch ist, gerade hier in
Straßburg wie eine Offenbarung überkam, und noch
1815 hatte Jakob Grimm von dem Elsässer und sei-
nem Lande geurteilt: „Schmählich von Kaiser und
Reich in Sücche gelassen, hat er sich selbst beigestanden,
Sprache, Sitte, Tracht aufrechterhalten, welches nicht
beschrieben, sondern nur mit Augen angeschaut wer-
den kann, weil es bis in die Mienen, Redensarten,
Hausgerät und Einrichtungen der Stube geht .. .«
Der Prozeß der Französierung im deutschen El-
saß. Aber schon war der Prozeß der Französie-
rung in raschen Gang gekommen. In etwas mehr als
zwei Menschenaltern wurde das Volk, so deutsch es in
Sprache, Sitte, Art auch noch blieb, doch national, poli-
tisch und kulturell in seinen führenden Schichten eine
Beute des Franzosentums, ja in den vierziger und
fünfziger Jahren ging es einigen Elsässern schon zu
rasch, sie bekamen Angst um ihre ihnen noch gebliebene
deutsche Art und brachten sich und den Kranzofen
wieder in Erinnerung: Wir reden Deutsch, sind geistig
Deutsche, wenn auch politisch Franzosen. Aber solche
gelegentliche Erinnerungen und Mahnungen einzelner
konnten die Entwicklung, die der völligen nationalen
und auch kulturellen Verschmelzung mit französischem
Staat und Volk zustrebte, nicht hindern. So hat das
Jahr 1870 doch ein im großen und ganzen innerlich
französisch gewordenes Poie angetroffen, und das
Deutsche Reich sah sich vor keine leichte Aufgabe ge-
stellt, dieses in das Franzosentum so stark hineinge-
wachsene, ursprünglich doch kerndeutsche Volkstum
wieder zurückzugewinnen. Das Ergebnis der an die
kulturelle nationale Rückeroberung gesetzten Arbeit
I. Politik und Geschichte
ist bis zum Krieg nicht befriedigend gewesen, und
auch der Krieg, in dem die Elsässer Seite an Seite mit
den Söhnen aller deutschen Gaue gegen die Franzosen
und ihre Verbündeten kämpfen, hat es noch nicht ver-
mocht, daß der in das eljässische Volkstum ein- und
durchgedrungene französische Sauerteig entfernt ward,
ja die letzten Jahre vor Ausbruch des Krieges hatten
wieder gcn eine stärkere Geltendmachung und
Bewegung dieser französischen Stoffe in dem Orga-
nismus des elsässischen Bolkskörpers gebracht.
Die deutsche Berwaltung. Und doch hat das
Deutsche Reich Elsaß-Lothringen eine Stellung ge-
geben, die Frankreich ihm nie geben konnte. Als
man unter französischer Herrschaft aus dem Lande
drei französische Departements gemacht hatte, die ge-
nau wie jedes andere von der Zentrale Paris aus re-
Lert wurden. konnte auf elsässische oder lothringische
onderwünsche, die dem deutschen Grundcharakter
Rechnung getragen hätten, nicht Rücksicht genom-
men werden; noch weniger hatte das französische Zen-
tralisierungssystem der Verwaltung Raum fürirgend-
welche ernsthafte selbständige Betätigung von Be-
hörden und Körperschaften in diesen, kulturell und
geschichtlich doch ganz anders orientierten Landesteilen.
am Rhein und an der Mosel. Im Wesen des deut-
schen Föderativstaates aber lag es, daß er von An-
fang an dem Sondergeist, der heimischen Art und über-
lieferung mehr entgegenkommen wollte und konnte.
So hat man den neu gewonnenen Gebieten bald nach
1871 die Anlage zur Selbständigkeit gegeben; Reichs-
organe und Landesorgane sollten sich in die Arbeit
der Verwaltung teilen. Zuerst überwogen natürlich
die ersteren. Kaiser, Kanzler, Bundesrat, Reichsamt.
Reichstag waren in den ersten Jahren in der Haupt-
sache für die gesetzgeberischen Arbeiten, den höheren
Verwaltungsorganismus die entscheidenden Faktoren:
mehr und mehr ließ man dann, da sich die Verhält-
nisse allmählich festigten und die Stimmung sich be-
ruhigte, Landesorgane an deren Stelle treten: 1875
schon eine eigene Landesvertretung von 58 Mitglie-
dern, aus den Bezirkstagen, den vier größten Städten
und den Landkreisen hervorgehend; 1879 wurde ein
Statthalter mit einem eigenen Ministerium an die
Spitze gestellt; 1911 hat man Elsaß-Lothringen die
lange begehrte Verfassung gegeben, durch die der Lan-
desausschuß in eine aus zwei Kammern bestehende
richtige Volksvertretung umgebildet wurde. Für die
Jweiue Kammer wurde das allgemeine gleiche direkte
ahlverfahren eingeführt, also in der Hauptsache das
Reichstagswahlrecht, das jeder Elsaß-Lothringer von
Anfang der deutschen Herrschaft hatte, auch auf das
elsaß-lothringische Staatsgebiet ausgedehnt. Elsaß-
Lothringen, obwohl es staatsrechtlich noch Reichsland
blieb, regierte sich selbst und erhielt dadurch, daß es
Sitz und Stimme im Bundesrat empfing, auch An-
teil an der Gesamtregierung des Reiches.
Was dem Lande noch einen auffälligen Ausnahme-.
zustandscharakter gab, war schon früher beseitigt wor-
en. So bestand z. B. der sogenannte Diktaturpara-
raph, der den Statthalter ermächligte, „bei Gefahren
1 die öffentliche Sicherheit alle abregeln unge-
säumt zu treffen, die er zur Abwendung der Gefahr
für erforderlich erachtete. Dieser Paragraph ist seit
1897 nicht mehr in Anwendung gekommen und seit
1902 aufgehoben. Der Paßzwang, der zur Ab-
wehr der von Frankreich her geschürten Propaganda-
tätigkeit eingeführt wurde, ist seit 1891 nur noch
gegen militärpflichtige Personen angewandt worden