Full text: Meyers Großes Konversations-Lexikon. Zweiter Teil. (2)

18 
nicht leicht einer zweiten deutschen Landschaft Überall 
der Stempel deutschen Geistes, deutscher Bildung und 
Kultur aufgedrückt war. War doch ein gut Teil des 
deutschen Geistes- und Kulturbesitzes, zu dem es das 
deutsche Volk im Mittelalter bis über die Reforma- 
tionszeit hinaus gebracht hatte, hier zu Hause. Am 
Eingang des mittelalterlichen deutschen Schrifttums 
steht der elsässische Mönch Otfried von Weißenburg 
mit seiner Evangelienharmonie; auf der Höhe unserer 
deutschen ersten großen Literaturperiode erglänzen die 
Namen von Elsässern wie Reimar von Hagenau, von 
dem Walther das Dichten gelernt, Gottfried von Straß- 
burg, der in Tristan und Isolde deutsche Ausdrucks- 
fähigkeit und Gestaltungstraft in höchster künstleri- 
scher Vollendung zeigt. Die großen deutschen Gottes- 
männer des 14. Jahrhunderts, die ihre tiesen Erleb- 
nisse in deutsche Laute und Sprachformen ausströmen 
lassen und deutsche Sprache so aufs tiefste beseelen 
und vergeistigen, Meister Eckart und sein großer Schü- 
ler Tauler, weisen hierher an den elsässischen Ober- 
rhein; die so recht aus deutscher Seele geborene Geistes- 
bewegung der Reformation hat auf diesem empfäng- 
lichen, für jede Geistessaat aufgelockerten elsässischen 
Boden vor allem verständnisvolle Begeisterung her- 
vorgerufen; zwei reformatorische Hauptvorkämpfer, 
der eine auf politischem, der andere auf religiösem Ge- 
biet, Jakob Sturm und Martin Butzer, haben in 
Straßburg ihren Wirkungskreis gehabt, von dem aus 
sie bestimmenden Einfluß ausübten auf den Gang 
der religiösen wie politischen Bewegung ihres Zeit- 
alters. Die deutsche mittelalterliche Baukunsthat in der 
elsässischen Landschaft einzigartige Denkmale geschaf- 
fen; keines zeugt aber so sehr vom Können deutscher 
Bauleute wie das Meisterwerk deutscher Gotik, das 
Straßburger Münster. So ist es kein Wunder, daß 
den aus dem Herzen Deutschlands kommenden Goethe 
die Ahnung von dem, was deutsch ist, gerade hier in 
Straßburg wie eine Offenbarung überkam, und noch 
1815 hatte Jakob Grimm von dem Elsässer und sei- 
nem Lande geurteilt: „Schmählich von Kaiser und 
Reich in Sücche gelassen, hat er sich selbst beigestanden, 
Sprache, Sitte, Tracht aufrechterhalten, welches nicht 
beschrieben, sondern nur mit Augen angeschaut wer- 
den kann, weil es bis in die Mienen, Redensarten, 
Hausgerät und Einrichtungen der Stube geht .. .« 
Der Prozeß der Französierung im deutschen El- 
saß. Aber schon war der Prozeß der Französie- 
rung in raschen Gang gekommen. In etwas mehr als 
zwei Menschenaltern wurde das Volk, so deutsch es in 
Sprache, Sitte, Art auch noch blieb, doch national, poli- 
tisch und kulturell in seinen führenden Schichten eine 
Beute des Franzosentums, ja in den vierziger und 
fünfziger Jahren ging es einigen Elsässern schon zu 
rasch, sie bekamen Angst um ihre ihnen noch gebliebene 
deutsche Art und brachten sich und den Kranzofen 
wieder in Erinnerung: Wir reden Deutsch, sind geistig 
Deutsche, wenn auch politisch Franzosen. Aber solche 
gelegentliche Erinnerungen und Mahnungen einzelner 
konnten die Entwicklung, die der völligen nationalen 
und auch kulturellen Verschmelzung mit französischem 
Staat und Volk zustrebte, nicht hindern. So hat das 
Jahr 1870 doch ein im großen und ganzen innerlich 
französisch gewordenes Poie angetroffen, und das 
Deutsche Reich sah sich vor keine leichte Aufgabe ge- 
stellt, dieses in das Franzosentum so stark hineinge- 
wachsene, ursprünglich doch kerndeutsche Volkstum 
wieder zurückzugewinnen. Das Ergebnis der an die 
kulturelle nationale Rückeroberung gesetzten Arbeit 
I. Politik und Geschichte 
ist bis zum Krieg nicht befriedigend gewesen, und 
auch der Krieg, in dem die Elsässer Seite an Seite mit 
den Söhnen aller deutschen Gaue gegen die Franzosen 
und ihre Verbündeten kämpfen, hat es noch nicht ver- 
mocht, daß der in das eljässische Volkstum ein- und 
durchgedrungene französische Sauerteig entfernt ward, 
ja die letzten Jahre vor Ausbruch des Krieges hatten 
wieder gcn eine stärkere Geltendmachung und 
Bewegung dieser französischen Stoffe in dem Orga- 
nismus des elsässischen Bolkskörpers gebracht. 
Die deutsche Berwaltung. Und doch hat das 
Deutsche Reich Elsaß-Lothringen eine Stellung ge- 
geben, die Frankreich ihm nie geben konnte. Als 
man unter französischer Herrschaft aus dem Lande 
drei französische Departements gemacht hatte, die ge- 
nau wie jedes andere von der Zentrale Paris aus re- 
Lert wurden. konnte auf elsässische oder lothringische 
onderwünsche, die dem deutschen Grundcharakter 
Rechnung getragen hätten, nicht Rücksicht genom- 
men werden; noch weniger hatte das französische Zen- 
tralisierungssystem der Verwaltung Raum fürirgend- 
welche ernsthafte selbständige Betätigung von Be- 
hörden und Körperschaften in diesen, kulturell und 
geschichtlich doch ganz anders orientierten Landesteilen. 
am Rhein und an der Mosel. Im Wesen des deut- 
schen Föderativstaates aber lag es, daß er von An- 
fang an dem Sondergeist, der heimischen Art und über- 
lieferung mehr entgegenkommen wollte und konnte. 
So hat man den neu gewonnenen Gebieten bald nach 
1871 die Anlage zur Selbständigkeit gegeben; Reichs- 
organe und Landesorgane sollten sich in die Arbeit 
der Verwaltung teilen. Zuerst überwogen natürlich 
die ersteren. Kaiser, Kanzler, Bundesrat, Reichsamt. 
Reichstag waren in den ersten Jahren in der Haupt- 
sache für die gesetzgeberischen Arbeiten, den höheren 
Verwaltungsorganismus die entscheidenden Faktoren: 
mehr und mehr ließ man dann, da sich die Verhält- 
nisse allmählich festigten und die Stimmung sich be- 
ruhigte, Landesorgane an deren Stelle treten: 1875 
schon eine eigene Landesvertretung von 58 Mitglie- 
dern, aus den Bezirkstagen, den vier größten Städten 
und den Landkreisen hervorgehend; 1879 wurde ein 
Statthalter mit einem eigenen Ministerium an die 
Spitze gestellt; 1911 hat man Elsaß-Lothringen die 
lange begehrte Verfassung gegeben, durch die der Lan- 
desausschuß in eine aus zwei Kammern bestehende 
richtige Volksvertretung umgebildet wurde. Für die 
Jweiue Kammer wurde das allgemeine gleiche direkte 
ahlverfahren eingeführt, also in der Hauptsache das 
Reichstagswahlrecht, das jeder Elsaß-Lothringer von 
Anfang der deutschen Herrschaft hatte, auch auf das 
elsaß-lothringische Staatsgebiet ausgedehnt. Elsaß- 
Lothringen, obwohl es staatsrechtlich noch Reichsland 
blieb, regierte sich selbst und erhielt dadurch, daß es 
Sitz und Stimme im Bundesrat empfing, auch An- 
teil an der Gesamtregierung des Reiches. 
Was dem Lande noch einen auffälligen Ausnahme-. 
zustandscharakter gab, war schon früher beseitigt wor- 
en. So bestand z. B. der sogenannte Diktaturpara- 
raph, der den Statthalter ermächligte, „bei Gefahren 
1 die öffentliche Sicherheit alle abregeln unge- 
säumt zu treffen, die er zur Abwendung der Gefahr 
für erforderlich erachtete. Dieser Paragraph ist seit 
1897 nicht mehr in Anwendung gekommen und seit 
1902 aufgehoben. Der Paßzwang, der zur Ab- 
wehr der von Frankreich her geschürten Propaganda- 
tätigkeit eingeführt wurde, ist seit 1891 nur noch 
gegen militärpflichtige Personen angewandt worden