Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Zuchthausstrafe  und  nachheriger  Einsperrung
  in  ein  Zwangs-Arbeitshausbis
  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens
aber  auf  drei  Jahre;

b)  Christoph  Weiß,  Strumpfweber  zu

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Gaisthal,  O.  A.  Neuenbuͤrg,  wegen
Beherbergung  des  Christoph  Lang,
Mitwissenschaft  um  eine  Fälschung  und
Miturheberschaft  eines  gualificirten
Dießstahls  zu  viermonatlicher  Festungsstrafe;


c)  Gottfried  Adam  Kull,  ven  Gaisthal,
wegen  Fälschung  und  Miturheberschaft
eines  qualisicirten  Diebstahls,  der  bei
ihm  ein  wiederholter  ist,  zu  fän  fmonatlicher
  Festungsstrafe.

Dabei  wurde  Jedem  der  Ersaß  des  Schadens
  unter  solidarischer  Haftung,  so  wie
die  Bezahlung  seiner  Arrest=  und  #  der.

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auf  Commun=  Eigenthom,  neben  Entsebung
  von  der  Serlle  eines  Gemeinde-Plegers
  und  Unfhigkeits-Erklárung
  zu  Bekleidung  eines  öffentlichen
Amte  zu  sechswöchiger  Festungsstrafe„
  mit  angemessener  Beschäftigung  innerhalb
  der  Festung,  auch  zum  Ersaße

des  Schadens  und  Bezahlung  sämtlicher

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Neuenbürger  Untersuchungs-Kosten  auferlegt;

  die  zu  Waiblingen  erwachsenen
Untersuchungs-Kosten  aber  wurden  dem
Lang  allein  zugeschieden.

An  demselben  Tage  wurden  verurtheilt:


.  der  suspendirte  Gemeinde-Pfleger  Jakob
  Striegel,  von  Schüzingen,  O.A.
Maulbronn,  wegen  unrichtiger  Beurkundung,
  Eigenmachtigkeit  und  mehrerer
  zum  Theil  mit  Falschung  verbundener
  Wald-  Excesse,  auch  unbefugten
mit  Drohungen  verbundenen  Aufbietens

Untersuchungs-Kosten;

.  Ernst  Schoͤnhut,  von  Lauffen,  O.  A.

Besigheim,  wegen  bedeutenden  Wald-Ercesses
  und  wegen  Unbormaäßigkeit,

mit  Rücksicht  auf  die  wegen  Diebstahls
und  Holzfrevel  schon  erstandenen  peinlichen
  Strafen,  neben  dem  Kosten-  und
Schadens-Ersahe  zu  sechsmonatlicher
  Zuchthausstrafe  und  nachheriger
Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
  bics  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens
  aber  auf  die  Dauer  von  sechs
Monaten.

Am  7.  Juni  wyrde:
der  bei  dem  Eriminal-Amt  Stuttgart
in  Untersuchung  gekommenen  Friderike
Back,  von  Schorndorf,  wegen  wiederholter
  vielfältiger  und  grober  Betrügereien
  und  Unterschlagungen,  auch  Annahme
  eines  falschen  Namens  und  Vagirens,
  neben  Zuscheidung  des  Schadens
  =  Ersatzes,  so  wie  ihrer  Arrest-Azungs=
  und  Untersuchungs-Kosten  eine
fünfzehenmonatliche  Juchthausstra-