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die Beförderung des Pfarrers Georg Haller?),
vakant gewoeden.
Im Umrkreise hat diese Pfarrei zwei
Stunden, und folgende Parochial= Orte,
Kersbach 1, Rollhof , Speickern 1, und
Weißenbach 1 Stunde vom Pfarrsize entfernt.
Zu Kersbach ist eine Filial-Kirche,
wo jährlich mehrere Gottesdienste gehalten,
und wöchentlich eine Messe gelesen wird.
Neben der Mutterkirche ist noch eine Kirchhofs-Kapelle,
worin bei Begräbnissen die
Messen, und außerdem alle Wochen eine
sundirte Messe gelesen wird.
Die Jahl der Seelen ist 620; die Kommunikanten
belaufen sich jährlich auf 108
männliche, 228 weibliche, in allen also
auf 426.
Auf 1070 fl. 1 kr. 2 pf. rheinisch berechnen
sich die in Widdum, Zehenten, Stolgebühren,
und anderen zufälligen Einnahmen
bestehenden Erträgnisse dieser unmittelbaren
Patronats-Pfarrei, und die auf derselben
ruhenden Lasten betragen 89 fl.
40 kr. rheinisch.
Innerhalb 4 Wochen haben sich die
Kompetenten um diese erledigte Stelle zu
melden, und ihren Meldungen vorschriftsmäßig
die verschlossenen Zeugnisse ihrer Vorgesezten
über ihre Qualisikation beizulegen.
Ansbach den 24. April 1812.
Königliches General = Kommissariat
dee Rezat-Kreises.
Freiherr v. Dbruberg.
Donner.
“) Siehbe S. 391.
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(Die Erledigung der katholischen Pfarrei Weinberg
betreffend.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Der bisherige katholische Pfarrer Sebastian
Antretter zu Weinberg'), ist auf die
Pfarrei Kinding befördert, und dadurch gedachte
Pfarrei Weinberg in Erledigung
gekommen.
Umkreis und Ausdehnung dieser Pfarrei
häált 14 Stunde; und hat an Parochial-Orten
das Weiler Vehlberg, das Weiler
Hinterbreitenthann, und das Weiler Vorderbreitenthann,
dann die Gutenmühle.
Die Seelenzahl belquft sich auf so7,
und die Zahl der Kommnunikanten auf 101
männlichen und 221 weiblichen Geschlechtes.
Die Einkünfte betragen
509 fl. 37## kr. rheinisch,
und bestehen in Widdum, Zehenten, Stolgebühren
und baarer Geldbesoldung.
Da diese Pfarrei königlichen Patronars
ist, so haben sich die Kompetenten um dieselbe
binnen 4 Wochen bel der unterzeichneten
Stelle zu melden, und die vorgeschriebenen
Zeugnisse ihrer geistlichen und weltlichen
Vorgesezten verschlossen beigubringen.
Ansbach den 24. April 1812.
Königliches General-Kommissariat
des Rezat-Kreises.
Freiherr v. Dörnberg.
Sponsel.
») Slehe S. 534.