XVIII Systemattsches Register.
eine Mehrheit von Personen enthält, so kann eine einzige Beleldigung
vorliegen. Sind dagegen durch elne Aeußerung mehrere
Personen in individnalisirender Weise betrossen, so können
mehrere Beleidigungen angenommen werden. Die Entscheldung
bierüber eist. thatsächlicher Natur. 199.
Absicht, Kritik zu üben und Absicht zu beleidigen.
Lerlsna# des Vorhandenseins. beleidigender Absicht nach der
jorm der Aeußerung aus dem Gebrauche von Schimpfworten
nicht an sich, sondern aus der eigenthümlichen Bedentung betimmter
Schimpsworte. 135 Jede politische Partei, auch die
socialdemokratische, ist im Allgemeinen berechtigt. ihre Interessen
m Sinne dieses Paragraphen zu wahren. Der Redakteur eines
Parteiblattes ist als solcher noch nicht ohne Weiteres berechtigt,
bei Vertretung der Interessen der Partei= sich auf die Schuhvorschrift
dieses Peragraphhen zu berufen. 3 .
5 322. Für die Zurechnung eines - zum Verschulden
ist es nicht erforderlich, daß der ganze Causalverlauf in allen
seinen Einzelvorgängen zum Bewußtsein des Thäters gelangt ist
oder hätte gelangen können. Es kommt in dieser Hinsicht nur
auf die 26rfohrungsmößigkeit des Erfolgs an. 329.
ne besondere Gewerbspllicht verliert diesen ihren
Charc nie dadurch, daß andere Persouen als der Gewerbetrelbende
die gleiche Verpflichtung haben. Bei einer dem Verletzten
erthellten Warnung vor einer Unvorsichtigkeit hat sich die Prüfung
der Voraussehbarkeit eines fahrlässigen Erfolgs auch auf die Nichtbeachtung
der Warnung zu erstrecken. 200. Auch der Eigenthümer
elnes Fuhrwerks, welcher sich neben seinem Kutscher auf dem Fuhrwerk
befindet, kann sich unter Umständen einer Fahrlässigkeit durch
schlechte- Leitung des Fuhrwerks schuldig machen. 327.
240. Zum Begriffe der Gewalt im Sinne dieses Paragraphen
ist es nicht ersorderlich, daß der Einwirkung auf den Körper
elnes Anderen ein Widerstand entgegengesetzt wird. 325.
246. er Geldmünzen aus seinem Geldbentel auf einen
Tisch ausschüttet, verliert das Eigenthum an diesen Münzen dadurch
nicht, daß gegen seinen Willen ein Dritter sie ohne rechtswidrige
Zueignungsabsicht wegnimmt und einstectt. Unterschlagung
durch Verweigerung, der begeorten Zurückgabe. 1
259. bloße Mitgenießen ksehern0 Nahrunge. und
Genschnet sün noch kein Ansichbringen im Sinne dieses Paragraphen
dar. Dazu ist vielmehr ein besonderer Act des Ueber-Hng=
der Dispositionsbesugniß über die gestohlene Sache vom
Dlebe auf den Hehler nöthlg. 413
263. Wer in betrügerischer Absicht den Verkauf einer Kuh
und elnes Kalbes unter der falschen Vorsplegelung, erstere sei
eine Kälberkuh und letzteres enistamme der ersteren, bewirkt und
dadurch das Vermögen des Käufers beschädigt, 4 seine Bestrafung
wegen Betrugs durch Bezugnahme anf A Ges.
ärz 1859, die Gewährleistung. bei bueeechena wel.
ben. uscht abwenden. 61. In der össentlichen Ankündigung und
dem Verkaufe von Gehelmmitteln kann, insofern in jener unwahrer