Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1890. (81)

—  273  —

Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.
N.  40.

Inhalt:  Verordnung,  betreffend  die  Kautionen  der  Beamten  aus  dem  Bereiche  des  Ministeriums  der  geistlichen,
  Unterrichts=  und  Medizinal-  Angelegenheiten,  S.  273.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem
Gesetz  vom  10.  April  1872  durch  die  Regierungs-Amtsblätter  publizirten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden
  r2c.,  S.  274.

 

 

 

 

(Nr.  9425.)  Verordnung,  betreffend  die  Kautionen  der  Beamten  aus  dem  Bereiche  des
Ministeriums  der  geistlichen,  Unterrichts-  und  Medizinal=  Angelegenheiten.
Vom  16.  Oktober  1890.

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  2c.

verordnen  auf  Grund  der  §§.  3,  7,  8  und  14  des  Gesetzes,  betreffend  die
Kautionen  der  Staatsbeamten,  vom  25.  März  1873  —  Gesetz-Samml.  S.  125
—  was  folgt:
Einziger  Paragraph.
Den  zur  Kautionsleistung  verpflichteten  Beamtenklassen  aus  dem  Bereiche
15  Ministeriums  der  geistlichen,  Unterrichts=  und  Medizinal-Angelegenheiten  treten
inzur
der  Inspektions-Assistent  bei  der  Frauenklinik  der  Universität  Berlin,
desgleichen  bei  den  medizinischen  Instituten  der  Universität  Göttingen,
der  VerwaltungsInfpeiior  bei  den  klinischen  Anstalten  der  Universität
reslau
desgleichen  bei  der  Universitäts-Irrenklinik  zu  Greifswald.
Die  Höhe  der  von  den  Inhabern  dieser  Stellen  zu  leistenden  Amtskautionen
wird  festgesetzt:
für  den  Inspektions-Assistenten  bei  der  Frauenklinik  der  Universität
Berlin  auf  Eintausend  Mark,
für  den  Inspektions-Assistenten  bei  den  medizinischen  Instituten  der
Universität  Göttingen  auf  Eintausendachthundert  Mark,
für  den  Verwaltungs-Inspektor  bei  den  klinischen  Anstalten  der  Universität
  Breslau  auf  Dreitausend  Mark,
für  den  Verwaltungs-Inspektor  bei  der  Universitäts-Irrenklinik  zu
Greifswald  auf  Zweitausend  Mark.
Ce.  Samml.  1890.  (Nr.  9425.)  60

Ausgegeben  zu  Berlin  den  13.  November  1890.