216 V. 3. Geheimmittel und ähnliche Arzneimittel.
gleicher Zusammensetzung geändert wird, lauten in der vom ı. Oktober 1907 an
gültigen Fassung:
$ 1. Auf den Verkehr mit denjenigen Geheimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln, welche in den
Anlagen A und B aufgeführt sind, finden die nachstehenden Vorschriften Anwendung; die Ergänzung der
Anlagen bleibt vorbehalten.
Die Anwendung der nachstehenden Vorschriften auf diese Mittel wird dadurch nicht ausgeschlossen,
dass deren Bezeichnung bei im wesentlichen gleicher Zusammensetzung geändert wird.
$ 2. Die Gefäße und die äußeren Umhüllungen, in denen diese Mittel abgegeben werden, müssen
mit einer Inschrift versehen sein, welche den Namen des Mittels und den Namen oder die Firma des Verfertigers
deutlich ersehen läßt. Außerdem muß die Inschrift auf den Gefäßen oder den äußeren Umhüllungen
den Namen oder die Firma des Geschäfts, in welchem das Mittel verabfolgt wird, und die Höhe des Abgabepreises
enthalten; diese Bestimmung findet auf den Großhandel keine Anwendung.
Es ist verboten, auf den Gefäßen oder äußeren Umhüllungen, in denen ein solches Mittel abgegeben
wird, Anpreisungen, insbesondere Empfehlungen, Bestätigungen von Heilerfolgen, gutachtliche Äußerungen
oder Danksagungen, in denen dem Mittel eine Heilwirkung oder Schutzwirkung zugeschrieben wird, anzubringen
oder solche Anpreisungen, sei es bei Abgabe des Mittels, sei es auf sonstige Weise, zu verabfolgen.
$ 3. Der Apotheker ist verpflichtet, sich Gewißheit darüber zu verschaffen, inwieweit auf diese
Mittel die Vorschriften über die Abgabe stark wirkender Arzneimittel Anwendung finden.
Die in der Anlage B aufgeführten Mittel sowie diejenigen in der Anlage A aufgeführten Mittel, über
deren Zusammensetzung der Apotheker sich nicht soweit vergewissern kann, daß er die Zulässigkeit der Abgabe
im Handverkaufe zu beurteilen vermag, dürfen nur auf schriftliche, mit Datum und Unterschrift versehene
Anweisung eines Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes, im letzteren Falle jedoch nur beim Gebrauche für
Tiere, verabfolgt werden. Die wiederholte Abgabe ist nur auf jedesmal erneute derartige Anweisung gestattet,
Bei Mitteln, welche nur auf ärztliche Anweisung verabfolgt werden dürfen, muß auf den Abgabegefäßen
oder den äußeren Umhüllungen die Inschrift „Nur auf ärztliche Anweisung abzugeben‘ angebracht
sein.
$ 4, Die Öffentliche Ankündigung oder Anpreisung der in den Anlagen A und B aufgeführten
Mittel ist verboten.
Der öffentlichen Ankündigung oder Anpreisung der Mittel steht es gleich, wenn in öffentlichen Ankündigungen
auf Druckschriften oder sonstige Mitteilungen verwiesen wird, welche eine Anpreisung der Mittel
enthalten.
Anlage A.
1. Adlerfluid.
2. Amarol (auch als Ingestol).
3, Amasira Lochers (auch als Pflanzenpulvermischung gegen Dysmenorrhoe).
4. American coughing cure Lutzes.
5. Antiarthrin und Antiarthrinpräparate (auch al; Sells Antiarthrin).
6. Anticeltatabletten (auch als Anticelta-Tablets oder Fettreduzierungstabletten der Anticelta-Association).
7. Antidiabeticum Bauers.
8. Antiöpileptique Uten.
9, Antigichtwein Duflots (auch als Antigichtwein Oswald Niers oder Vin Duflot).
10, Antihydropsin Bödikers (auch als Wassersuchtselixier oder Hydrops-Essenz Bödikers).
11. Antimellin (auch als Essentia Antimellini composita).
12. Antineurasthin (auch als Nervennahrung Hartmanns).
13. Antipositin Wagners (auch als Mittel des Dr. Wagner und Marlier gegen Korpulenz).
14. Antirheumaticum Saids (auch als Antirheumaticum nach Dr. Said oder Antirheumaticum Lücks).
15. Antitussin.
16. Asthmamittel Hairs (auch als Asthma cure Hairs).
17. Asthmapulver Schiffmanns (auch ala Asthmador).
18. Asthmapulver Zematone, auch in Form der Asthmazigaretten Zematone (auch als antidsthmatische
Pulver und Zigaretten des Apothekers Escouflaire).
19. Augenwasser Whites (auch als Dr. Whites Augenwasser von Ehrhardt).
20. Ausschlagsalbe Schützes (auch als Universalheilsalbe oder Universalheil- und Ausschlagsalbe
Schützes).
231. Balsam. Bilfingers.
22. Balsam Lamperts (auch als Gichtbalsam Lamperts oder Lamper -Stepf-Balsam).
23. Balsam Pagliano (auch als Tripperbalsam Pagliano).
24. Balsam Sprangers (auch als Sprangerscher).
25. Balsam Thierrys (auch als allein echter Balsam Thierrys, englischer Wunderbalsam oder englischer
Balsam Thierrys).
26. Beinschäden Indian Bohnerts.
27. Blutreinigung;pulver Hohls.
28. Blutreinigungspulver Schützes,.
29. Blutreinigungstee Wilhelms (auch als antiarthritischer und antirheumatischer Blutreinigungstee
Wilhe!ms).
30. Bräune-Einreibung Lamperts (auch als Universal-Bräune-Einreibung und Diphtheritistinktur).