Full text : Das Deutsche Reich in gesundheitlicher und demographischer Beziehung.

216  V.  3.  Geheimmittel  und  ähnliche  Arzneimittel.

gleicher  Zusammensetzung  geändert  wird,  lauten  in  der  vom  ı.  Oktober  1907  an
gültigen  Fassung:

$  1.  Auf  den  Verkehr  mit  denjenigen  Geheimmitteln  und  ähnlichen  Arzneimitteln,  welche  in  den
Anlagen  A  und  B  aufgeführt  sind,  finden  die  nachstehenden  Vorschriften  Anwendung;  die  Ergänzung  der
Anlagen  bleibt  vorbehalten.

Die  Anwendung  der  nachstehenden  Vorschriften  auf  diese  Mittel  wird  dadurch  nicht  ausgeschlossen,
  dass  deren  Bezeichnung  bei  im  wesentlichen  gleicher  Zusammensetzung  geändert  wird.

$  2.  Die  Gefäße  und  die  äußeren  Umhüllungen,  in  denen  diese  Mittel  abgegeben  werden,  müssen
mit  einer  Inschrift  versehen  sein,  welche  den  Namen  des  Mittels  und  den  Namen  oder  die  Firma  des  Verfertigers
  deutlich  ersehen  läßt.  Außerdem  muß  die  Inschrift  auf  den  Gefäßen  oder  den  äußeren  Umhüllungen
den  Namen  oder  die  Firma  des  Geschäfts,  in  welchem  das  Mittel  verabfolgt  wird,  und  die  Höhe  des  Abgabepreises
  enthalten;  diese  Bestimmung  findet  auf  den  Großhandel  keine  Anwendung.

Es  ist  verboten,  auf  den  Gefäßen  oder  äußeren  Umhüllungen,  in  denen  ein  solches  Mittel  abgegeben
wird,  Anpreisungen,  insbesondere  Empfehlungen,  Bestätigungen  von  Heilerfolgen,  gutachtliche  Äußerungen
oder  Danksagungen,  in  denen  dem  Mittel  eine  Heilwirkung  oder  Schutzwirkung  zugeschrieben  wird,  anzubringen
  oder  solche  Anpreisungen,  sei  es  bei  Abgabe  des  Mittels,  sei  es  auf  sonstige  Weise,  zu  verabfolgen.

$  3.  Der  Apotheker  ist  verpflichtet,  sich  Gewißheit  darüber  zu  verschaffen,  inwieweit  auf  diese
Mittel  die  Vorschriften  über  die  Abgabe  stark  wirkender  Arzneimittel  Anwendung  finden.

Die  in  der  Anlage  B  aufgeführten  Mittel  sowie  diejenigen  in  der  Anlage  A  aufgeführten  Mittel,  über
deren  Zusammensetzung  der  Apotheker  sich  nicht  soweit  vergewissern  kann,  daß  er  die  Zulässigkeit  der  Abgabe
  im  Handverkaufe  zu  beurteilen  vermag,  dürfen  nur  auf  schriftliche,  mit  Datum  und  Unterschrift  versehene
  Anweisung  eines  Arztes,  Zahnarztes  oder  Tierarztes,  im  letzteren  Falle  jedoch  nur  beim  Gebrauche  für
Tiere,  verabfolgt  werden.  Die  wiederholte  Abgabe  ist  nur  auf  jedesmal  erneute  derartige  Anweisung  gestattet,

Bei  Mitteln,  welche  nur  auf  ärztliche  Anweisung  verabfolgt  werden  dürfen,  muß  auf  den  Abgabegefäßen
  oder  den  äußeren  Umhüllungen  die  Inschrift  „Nur  auf  ärztliche  Anweisung  abzugeben‘  angebracht
  sein.

$  4,  Die  Öffentliche  Ankündigung  oder  Anpreisung  der  in  den  Anlagen  A  und  B  aufgeführten
  Mittel  ist  verboten.

Der  öffentlichen  Ankündigung  oder  Anpreisung  der  Mittel  steht  es  gleich,  wenn  in  öffentlichen  Ankündigungen
  auf  Druckschriften  oder  sonstige  Mitteilungen  verwiesen  wird,  welche  eine  Anpreisung  der  Mittel

enthalten.
Anlage  A.
1.  Adlerfluid.
2.  Amarol  (auch  als  Ingestol).
3,  Amasira  Lochers  (auch  als  Pflanzenpulvermischung  gegen  Dysmenorrhoe).
4.  American  coughing  cure  Lutzes.
5.  Antiarthrin  und  Antiarthrinpräparate  (auch  al;  Sells  Antiarthrin).
6.  Anticeltatabletten  (auch  als  Anticelta-Tablets  oder  Fettreduzierungstabletten  der  Anticelta-Association).

7.  Antidiabeticum  Bauers.
8.  Antiöpileptique  Uten.
9,  Antigichtwein  Duflots  (auch  als  Antigichtwein  Oswald  Niers  oder  Vin  Duflot).

10,  Antihydropsin  Bödikers  (auch  als  Wassersuchtselixier  oder  Hydrops-Essenz  Bödikers).

11.  Antimellin  (auch  als  Essentia  Antimellini  composita).

12.  Antineurasthin  (auch  als  Nervennahrung  Hartmanns).

13.  Antipositin  Wagners  (auch  als  Mittel  des  Dr.  Wagner  und  Marlier  gegen  Korpulenz).

14.  Antirheumaticum  Saids  (auch  als  Antirheumaticum  nach  Dr.  Said  oder  Antirheumaticum  Lücks).

15.  Antitussin.

16.  Asthmamittel  Hairs  (auch  als  Asthma  cure  Hairs).

17.  Asthmapulver  Schiffmanns  (auch  ala  Asthmador).

18.  Asthmapulver  Zematone,  auch  in  Form  der  Asthmazigaretten  Zematone  (auch  als  antidsthmatische
  Pulver  und  Zigaretten  des  Apothekers  Escouflaire).

19.  Augenwasser  Whites  (auch  als  Dr.  Whites  Augenwasser  von  Ehrhardt).

20.  Ausschlagsalbe  Schützes  (auch  als  Universalheilsalbe  oder  Universalheil-  und  Ausschlagsalbe
Schützes).

231.  Balsam.  Bilfingers.

22.  Balsam  Lamperts  (auch  als  Gichtbalsam  Lamperts  oder  Lamper  -Stepf-Balsam).

23.  Balsam  Pagliano  (auch  als  Tripperbalsam  Pagliano).

24.  Balsam  Sprangers  (auch  als  Sprangerscher).

25.  Balsam  Thierrys  (auch  als  allein  echter  Balsam  Thierrys,  englischer  Wunderbalsam  oder  englischer
  Balsam  Thierrys).

26.  Beinschäden  Indian  Bohnerts.

27.  Blutreinigung;pulver  Hohls.

28.  Blutreinigungspulver  Schützes,.

29.  Blutreinigungstee  Wilhelms  (auch  als  antiarthritischer  und  antirheumatischer  Blutreinigungstee
Wilhe!ms).

30.  Bräune-Einreibung  Lamperts  (auch  als  Universal-Bräune-Einreibung  und  Diphtheritistinktur).