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Die Antwort darauf, unterzeichnet: Freiherr v. Thielmann, lautet:
Sofia, den 20. September 1886.
Ich habe die erforderlichen Schritte, um Hinrichtungen zu ver—
hindern, gethan und günstige Aufnahme gefunden. Jedenfalls bis
zur Ankunft des Generals v. Kaulbars wird nichts Entscheidendes
geschehen.
Diese Antwort kreuzte sich mit einer diesseitigen Mittheilung vom
19. September: «
DerrussischeGeschäftsträgerhathierunterMittheilung,daß
die bulgarische Regentschaft die in der Verschwörung vom 21. v. M.
verwickelten Offiziere vor ein Kriegsgericht stellen und deren Ab-
urtheilung und Exekution wo möglich noch vor Ankunft des
Generals Kaulbars herbeiführen will, um Gegenvorstellungen in
Sofia gebeten.
Ew. Hochwohlgeboren wollen Sich, nach Einvernehmen mit
Ihrem österreichischen Kollegen, mündlich im Sinne meiner früheren
Weisungen abmahnend aussprechen.
Dann ein weiteres Aktenstück, ein Bericht des Herrn v. Thielmann an
mich vom 25. September, aus dem die Natur seiner Instruktion ersichtlich
ist. — Nein, erst folgt ein — ich habe in der Geschwindigkeit die Sachen
nicht so ordnen können — es kommt eine Aeußerung von hier; die Antwort
kommt nachher.
Also:
Berlin, den 25. September.
Aus Ihrem Telegramm vom 22. d. Mts. hat der Herr Reichs-
kanzler mit Befriedigung ersehen, daß die Gefahr der Ausführung
von Hinrichtungen —
Ausführung unterstrichen —
beseitigt ist. Der Zweck der Ew. Hochwohlgeboren ertheilten In-
struktionen ist damit vollkommen erreicht, da dieselben von Anfang
an nur die Verhütung von Exekutionen im Auge hatten.
— Ich begreife nicht, wie die Gegner der Todesstrafe uns daraus ein so
schweres Verbrechen machen können; ich glaube, die meisten der Herren
waren damals gegen die Todesstrafe. — (Heiterkeit.)
Nach Ihren bisher hier vorliegenden Meldungen darf ich an-
nehmen, daß Sie sich bei Ihren Aeußerungen innerhalb dieses
Rahmens gehalten haben. Um den falschen Mittheilungen aus-
ländischer und fortschrittlicher Blätter, daß Sie anders und schärfer
aufgetreten wären, entgegentreten zu können, bitte ich Euer Hoch-
wohlgeboren, mir ausdrücklich schriftlich zu bestätigen, daß Sie Sich
in Ihren Aussprachen genau in den Grenzen der Ihnen ertheilten
Weisungen gehalten und sich demgemäß darauf beschränkt haben,
von Hinrichtungen abzurathen.
Wir sind auf diese Weise genöthigt, uns schon gewissermaßen mit gericht-