Full text: Die Militär-Vorlage im Deutschen Reichstage.

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Die Antwort darauf, unterzeichnet: Freiherr v. Thielmann, lautet: 
Sofia, den 20. September 1886. 
Ich habe die erforderlichen Schritte, um Hinrichtungen zu ver— 
hindern, gethan und günstige Aufnahme gefunden. Jedenfalls bis 
zur Ankunft des Generals v. Kaulbars wird nichts Entscheidendes 
geschehen. 
Diese Antwort kreuzte sich mit einer diesseitigen Mittheilung vom 
19. September: « 
DerrussischeGeschäftsträgerhathierunterMittheilung,daß 
die bulgarische Regentschaft die in der Verschwörung vom 21. v. M. 
verwickelten Offiziere vor ein Kriegsgericht stellen und deren Ab- 
urtheilung und Exekution wo möglich noch vor Ankunft des 
Generals Kaulbars herbeiführen will, um Gegenvorstellungen in 
Sofia gebeten. 
Ew. Hochwohlgeboren wollen Sich, nach Einvernehmen mit 
Ihrem österreichischen Kollegen, mündlich im Sinne meiner früheren 
Weisungen abmahnend aussprechen. 
Dann ein weiteres Aktenstück, ein Bericht des Herrn v. Thielmann an 
mich vom 25. September, aus dem die Natur seiner Instruktion ersichtlich 
ist. — Nein, erst folgt ein — ich habe in der Geschwindigkeit die Sachen 
nicht so ordnen können — es kommt eine Aeußerung von hier; die Antwort 
kommt nachher. 
Also: 
Berlin, den 25. September. 
Aus Ihrem Telegramm vom 22. d. Mts. hat der Herr Reichs- 
kanzler mit Befriedigung ersehen, daß die Gefahr der Ausführung 
von Hinrichtungen — 
Ausführung unterstrichen — 
beseitigt ist. Der Zweck der Ew. Hochwohlgeboren ertheilten In- 
struktionen ist damit vollkommen erreicht, da dieselben von Anfang 
an nur die Verhütung von Exekutionen im Auge hatten. 
— Ich begreife nicht, wie die Gegner der Todesstrafe uns daraus ein so 
schweres Verbrechen machen können; ich glaube, die meisten der Herren 
waren damals gegen die Todesstrafe. — (Heiterkeit.) 
Nach Ihren bisher hier vorliegenden Meldungen darf ich an- 
nehmen, daß Sie sich bei Ihren Aeußerungen innerhalb dieses 
Rahmens gehalten haben. Um den falschen Mittheilungen aus- 
ländischer und fortschrittlicher Blätter, daß Sie anders und schärfer 
aufgetreten wären, entgegentreten zu können, bitte ich Euer Hoch- 
wohlgeboren, mir ausdrücklich schriftlich zu bestätigen, daß Sie Sich 
in Ihren Aussprachen genau in den Grenzen der Ihnen ertheilten 
Weisungen gehalten und sich demgemäß darauf beschränkt haben, 
von Hinrichtungen abzurathen. 
Wir sind auf diese Weise genöthigt, uns schon gewissermaßen mit gericht-
	        
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