des weiblichen Geschlechts. 287
gehoben werden kann, so ist eine bleibende Öffentliche Vorkehrung wünschenswerth.
Bei Klosterschulen aber liegt die Gefahr einer engherzigen
und fanatischen Erziehung vor, welcher selbstredend durch keinerlei Aufsicht
entgegengewirkt werden kann. Ausserdem sind sie für nichtkatholische
Schülerinen schwer oder gar nicht benützbar. Eine gute öffentliche
Schule wird den Wünschen und Bedürfnissen der meisten Aeltern allein
entsprechen, kann somit von ihnen gefordert werden. Daneben mögen
denn immerhin Privatanstalten nach Belieben bestehen, versteht sich unter
genauer staatlicher Ueberwachung; die gegenseitige Mitwerbung wird den
Leistungen allerseits zu gut kommen. — Wie aber immerhin eine mittlere
Schule zu Stande kommen mag, jedenfalls ist, ausser den hier sich ganz
von selbst verstehenden weiblichen Arbeiten, auf dem oben besprochenen
Unterrichte im gewerblichen Rechnen und in der Buchführung zu halten.
Ein beträchtlicher Theil der Schülerinen wird seiner Zeit ganz unmittelbaren
Vortheil davon ziehen; nicht Wenige können darin vielleicht ein
bauptsächliches Mittel zu einem anständigen Fortkommen im Leben finden
bis zu einer Verehelichung oder in Ermanglung einer solchen'). Ob weitere
Curse über das allgemeine schulpflichtige Alter hinaus einzuführen seien,
wird im Allgemeinen wohl am besten der örtlichen Entscheidung überlassen ;
doch kann etwa im Gesetze eine Bevölkerungszahl festgestellt sein, bei
welcher eine solche Erweiterung der Schule mit Nothwendigkeit eintritt.
Darüber, dass die höheren Unterrichtsanstalten für Mädchen auf Kosten
des Staates zu errichten seien, kann kein Zweifel obwalten. Dieselben
sind kein örtliches Bedürfniss , sondern insoferne ein allgemeines, als die
Schülerinen aus allen Theilen des Landes und nicht zum geringen Theile
aus ganz vercinzelten Wohnsitzen zusammenströmen. Es bedarf übrigens
einer grösseren Anzahl von Schulen dieser Art nicht, da selbst bei einem
zahlreichen Besuche durch Abtheilungen in Klassen und eine gehörige
Lehreranzahl immer noch die nöthige Berücksichtigung der Einzelnen erreicht
werden kann; namentlich aber, weil gerade in dieser Klasse von
Bildungsanstalten eine bedeutende Mitwerbung durch Privatunternehmeu
weltlicher und klösterlicher Art besteht. Auch braucht die Belastung des
Budgets, wenn nicht unverständiger Luxus betrieben wird, keine sehr bedeutende
zu sein. Da es sich hier von den Kindern höher gestellter und
wohlhabenderer Familien handelt und jedenfalls die Benützung einer solchen
Lehranstalt kein absolutes Bedürfniss sondern freier Wille ist, so
kann das Schulgeld ohne Unbilligkeit so hoch angesetzt werden, dass der
grösste Theil des Aufwandes für die Anstalt durch dasselbe gedeckt wird.
1) Man sehe hierüber die sehr verständigen und aus dem Leoben gegriffenen Bemerkungen
von Boucher de Perthes, De la Femme. Abber., 1800, 8. 42 fg.