Full text : Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

546  Die  Arbeiterfrage.

wisser  Schranken  gesetzlich  erlaubt  sind,  darf  als  bekannt  vorausgesetzt
werden.  Neben  diesen  auf  gewaltsame  Veränderung  der  hergebrachten  Verhältnisse
  gerichteten  geheimen  oder  offenen  Verabredungen  fehlt  es  aber
auch  in  Frankreich  nicht  ganz  an  Gesellschaften  zur  Selbsthülfe  durch  Zusammenlegung
  von  Mitteln  und  Kräften,  ebenso  nicht  an  einzelnen  Veorabredungen
  von  Gewerbeunternehmern  mit  den  Arbeitern  und  Betheiligung
der  Letzteren  an  dem  Gewinne.  Es  scheint  jedoch  diese  Richtung,  welche
ein  fortwährend  vernünftiges  Verhalten  und  eine  folgerichtige,  zum  Besten
eines  weit  entfernten  Zieles  festgehaltene,  Entsagung  voraussetzt,  der  Volksart
weniger  zu  entsprechen.  —  Es  unterliegt  wohl  nicht  dem  mindesten  Zweifel,
dass  keineswegs  blos  Fabrikarbeiter,  sondern  auch  die  Gehülfen  bei  den
kleineren  handwerksmässigen  Gowerben  in  das  geheime  Verbindungswesen
eingegangen  sind;  sie  dürften  wohl  sogar  einen  Hauptbestandtheil  derselben
  machen.  Ob  die  schon  seit  lange  bestehende  Einrichtung  des  compagnonage,
  durch  welche  namentlich  die  Reise  der  Handwerker  durch
Frankreich  erleichtert  wird,  (jedoch  mit  sehr  bedeutenden  Missbräuchen
vermischt,)  durch  die  neuere  Gestaltung  der  Dinge  modificirt  worden  ist,
darüber  scheint  nichts  bekannt  gemacht  zu  sein.  —  Nicht  der  Bemerkung
erst  bedarf  es,  dass  die  Taglöhner-Frage  in  Frankreich  gar  nicht  bestehen
kann,  da  bei  dem  ausserordentlich  vertheilten  Bodeneigenthum  und  der
vollständigen  Veräusscrlichkeit  des  unbeweglichen  Eigenthums  eine  eigene
Klasse  von  nothwendig  besitzlosen  Bebauern  des  Grossgrundbesitzes  Anderer
nicht  vorbanden  ist.

In  Deutschland  ist  die  Arbeiterbewegung  viel  später  entstanden,  als
in  England  oder  in  Frankreich;  sie  hat  aber  dieses  reichlich  eingeholt.
Als  ein  Vortheil  ist  es  zu  betrachten,  dass  wir  in  diese  Verhältnisse,  Dank
einer  vollkommenen  Oeffentlichkeit  alles  Vorgehens  in  denselben,  genauen
Einblick  haben.  Es  bestehen  aber,  wie  allgemein  bekannt,  zwei  ganz  verschiedene,
  einander  sogar  auf  das  Heftigste  bekämpfende  Strömungen  in
der  deutschen  Arbeiterwelt.  —  Die  eine,  unter  der  Führung  von  Schulze-Delitzsch
  und  gewöhnlich  benannt  nach  ihm,  ist  gerichtet  auf  Selbsthülfe
durch  Erleichterung  von  Credit  für  die  Genossen  mittelst  der  Errichtung
von  Volksbanken  (Vorschuss-Vereinen)  unter  solidarischer  Haft  der  Theilnehmer,
  durch  Ersparnis3s  an  den  Lebensnothwendigkeiten  mittelst  Ankaufs
im  Grossen,  endlich  selbst  durch  gemeinschaftlichen  Gewerbebetrieb.  Von
den  Anhängern  dieser  Bestrebungen,  welche  nach  Hunderttausenden  zählen,
‘und  wenigstens  theilweise  eine  allgemeine  Organisation  mittelst  eines  Central-Bureau’s,
  eines  jäbrlichen  Vereinstages,  einer  Anzahl  von  Provinzialund
  sonstigen  Unter-Verbänden,  endlich  einer  allgemeinen  Genossenschaftsbank
  haben),  wird  somit  keine  wesentliche  Veränderung  in  dem  allgemeinen

1)  Nach  dem  von  Schulze-Delltzssch  voröffentlichten  „Jahresberichte  für  1867"  be»