Full text: Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

Inhaltsübersicht. xI 
Beilage A. Ueber dio Aufhobung schwach dotirter Uni- 
versitäton, 
Bisheriger Nutzen vieler Hochschulen, S. 194, — Steigerung der 
Forderungen an eine Universität und deren Anstalten, S. 196. — 
Benachtheiligung kleiner Universitäten hiedurch, 8.200. — Nach- 
theile der Aufhebung solcher, S. 201. — Aufsuchung von Hülfe: 
Aufhebung einzelner Fakultäten, S. 202; — Verwandlung in eine 
technische Schule, das.; — Vereinigung mit einer andern Univer- 
eität, S. 204; — Verständniss unter mehreren Bibliotheken zu 
egenseitiger Ergänzung, 8. 2086. 
Beilage B. Ueber die Errichtung eigener staatswissen- 
achaftlicher Fakultäten, 
Ausbildung der Staatswissenschaften, S. 220. — Gründe für einen 
Universitäte-Unterricht in denselben, S. 221. — Nothwendigkeit 
der Errichtung staatswissenschaftlicher Fakultäten, 8. 226. — Zweck 
derselben, S. 228. — Ihre Einrichtung, S. 231. — Studienplan, 
S. 239. — Widerlegung von Einwendungen, das. 
  
  
  
8. Das Prüfungswesen im Verhältoiss zur Bildung. 
Bedeutung der Prüfungswesens, 8. 242. — Nutzen desselben; 
Erzwingung von Kenntnissen, S. 245; — Anerkennung der Bil- 
dung von Seiten des Staates, S. 246; — Ausschliesung vornehmer 
Ignoranten, 8. 250; — Antrieb zum Fleisse auf der Universität, 
S. 251. — Mit Unrecht von den Prüfungen erwartete Wirkungen, 
das. — Nachtheile derselben: Handwerksmässigkeit des Studiums, 
S. 254; — Angst und Qual, S. 256; — Betrügereien, das. — Schwie- 
rigkeit einer richtigen Zusammensetzung des Prüfungs-Collegiums, 
5. 257. — Schlussergebnisse und Rathschläge, 8. 260. 
4. Die Erziehung des weiblichen Geschlechtes. 
Wichtigkeit derselben, S. 268. 
1. Aufgabe: Verschiedenheit der Bildung nach dem Grade und 
nicht nach der Art, S.269; — Vorzug häuslicher Erziehung, S.270; 
— Entwicklung von Verstand und Urtheil, S. 271; — Verschie- 
denheit der Dauer der Unterrichtes, S. 272; — Weiblicher Ein- 
fluss, S. 273. 
2. Mangelhafter itziger Zustand: Unzureichenheit der 
Hauserziehung, 8. 274 ; — der verschiedenen Arten von öffentlichen 
Schulen, S. 275. 
3. Verbesserungen des Bestehenden: Nothwendigkeit 
staatlicher Thätigkeit, 8.281. — Die häusliche Erziehung, 8. 282, — 
Die öffentlichen Unterrichtsanstalten : die Volksschulen, S. 283; — 
die Mittelschulen, S. 285; — die höheren Anstalten, 8. 287. — Ver- 
wendung weiblicher Lehrerinen: Unterricht durch solche, 8. 291; 
— Sittliche Bildung, s. das.; — Nahrungsquelle für Frauen, 8.292. 
— Geringere Kosten, 8. 298. — Folgerungen: Anstellung in Volks- 
schulen, S. 293; — in Mittelschulen, 8. 295; — an höheren Bil- 
dungsanstalten, S. 296. — Betheiligung der Frauen bei der Ober- 
aufsicht über Mädchenschulen, S. 297. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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