Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1918 (95)

17 
z 2. Aus einem Hause, in welchem übertragbare Krankheiten, wie Diphtherie, Fleckfieber, 
übertragbare Genichstarre, Keuchhusten, spinale Kinderlähmung, Masern, natürliche Pocken (Blattern), 
rosenartige Entzündungen, Scharlach oder Typhus herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen. 
Termine nicht gebracht werden. 
#§s 3. Die Eltern des Impflinges oder deren Vertreter haben dem Impfarzt vor der Aus- 
führung der Impfung Mitteilung zu machen über frühere oder noch bestehende Krankheiten des 
Kindes sowie über rosenartige Entzündungen oder nässende Hautausschläge, von denen etwa Personen 
in der Umgebung des Kindes befallen sind. 
s 4. Die Kinder müssen zum Impftermine mit rein gewaschenem Körper und mit reinen 
Kleidern gebracht werden. 
§ 5. Auch nach dem Impfen muß der Impfling peinlich sauber gehalten werden. 
#§s 6. Das Baden der Impflinge kann bis zu dem Tage, an dem die Impfschnitte sich durch 
Rötung von der Umgebung abheben — in der Regel dem 4. oder auch 5. Tage nach der Impfung — 
fortgesetzt werden, soll aber von da bis zum Abfallen der Impfschorfe und völliger Abheilung etwa 
dabei entstehender kleiner Wundflächen unterbleiben. 
§ 7. Die Nahrung des Kindes bleibe unverändert. Brustkinder sind in den ersten Wochen 
nach der Impfung nicht zu entwöhnen. 
§ 8. Bei günstigem Wetter darf das Kind ins Freie gebracht werden. Man vermeide im 
Hochsommer nur die heißesten Tagesstunden und die unmittelbare Sonnenhitze. 
#li 9. Jede unnötige Berührung der Impfstellen ist zu vermeiden; insbesondere sind die Impf. 
stellen mit großer Sorgfalt vor dem Aufreiben, Zerkratzen und vor Beschmutzung zu bewahren. 
Gegebenenfalls dürfen sie nur mit frischgereinigten Händen berührt werden; zum Waschen 
darf nur reine Watte verwendet werden. 
Die Impfstellen sind kühl und trocken zu halten; ein reiner, nichtwollener Hemdärmel ist die 
zweckmäßigste Bedeckung. 
Vor Berührung mit Personen, die an eiternden Geschwüren, Hautausschlägen oder Wundrose, 
insbesondere an Gesichts= oder Kopfrose, erkrankt sind, ist der Impfling sorgfältig zu bewahren, um 
die Übertragung von Krankheitskeimen in die Impfstellen zu verhüten; auch sind die von solchen 
Personen benutzten Gegenstände von dem Impfling fernzuhalten. Kommen in der Umgebung des 
Impflinges Fälle derartiger Krankheiten vor, so ist es zweckmäßig, den Rat eines Arztes einzuholen. 
§ 10. Nach der erfolgreichen Impfung zeigen sich vom vierten Tage ab kleine Bläschen, die 
sich in der Regel bis zum neunten Tage unter mäßigem Fieber vergrößern und zu erhabenen, von 
einem roten Entzündungshof umgebenen Schutzpocken entwickeln. Diese enthalten eine klare Flüssig- 
keit, die sich am achten Tage zu trüben beginnt. Vom zehnten bis zwölften Tage beginnen die 
Pocken zu einem Schorfe einzutrocknen, der nach drei bis vier Wochen von selbst abfällt. 
Die erfolgreiche Impfung läßt Narben von der Größe der Pusteln zurück, die mindestens 
mehrere Jahre hindurch deutlich sichtbar bleiben. 
§s 11. Die Pflegepersonen der Impflinge müssen sich peinlich davor hüten, die in den Impf= 
pusteln enthaltene Flüssigkeit auf wunde oder mit Ausschlag behaftete Hautstellen oder in die Augen 
zu bringen. Haben sie eine Berührung der Impfstellen nicht vermeiden können, so sollen sie nicht 
unterlassen, sich sogleich die Hände sorgfältig mit Seife zu waschen; das dazu verwendete Wasch- 
wasser darf nicht von anderen Personen benutzt werden. 
Ungeimpfte Kinder und solche, die an Ausschlag leiden, dürfen nicht mit Impflingen in nähere 
Berührung kommen, insbesondere nicht mit ihnen zusammen schlafen. 
§ 12. Bei unregelmäßigem Verlaufe der Schutzpocken sowie bei jeder erheblichen, nach der 
Impfung entstehenden Erkrankung ist ein Arzt zuzuziehen. Der Impfarzt ist von jeder solchen Er- 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.