Full text: Das Verordnungsrecht der Kommandierenden Generale und Festungskommandanten.

D. Verordnungsrecht der komm. Generale auf Grund des 8 9b. 93 
3. Dollendung und Dersuch des Vergehens gegen 
8 9b B3G. 
Hinsichtlich der Hrage nach Dollendung und Dersuch des Der- 
gehens gegen § ob ist zu betonen, daß der äußere Catbestand 
des 8 9b in der ersten Begehungsform auf jeden Jall Dollendung 
verlangt. Denn hätte der Dersuch besonders unter Strafe gestellt 
werden sollen, so hätte dies, da es sich im Jalle des § ob um 
ein Dergehen handelt, besonders gesagt werden müssen (88 1, 
43 RStGB.). 
Der Dersuch des Dergehens gegen § 0b ist somit straflos 50). 
Szumanstki und Pürschel a. a. O. nehmen die Strafbarkeit des 
Dersuchs des Dergehens gegen § ob für den Fall an, daß die 
einzelne Knordnung den Dersuch ausdrücklich verbietet. Die 
Militärbefehlshaber vermögen aber durch ihre Derordnungen 
den §0b B36. nicht in dieser Weise zu ändern, da das B# ., wie 
erwähnt, ein Derfassungsgesetz ist und die Derordnungen der 
Militärbefehlshaber an der Derfassung, mithin auch am B36., 
eine Schranke finden. 
b) Der subjektive Tatbestand des § ob B36. 
650. 
Was den subjektiven Tatbestand des Dergehens gegen § 9b 
B36. anbetrifft, so kann die Übertretung des letzteren sowohl 
eine vorsätzliche wie auch eine fahrlässige sein. Kuf jeden Sall 
setzt aber die Strafbarkeit wegen Ubertretung eines gemäß § 0b 
erlassenen Derbotes ein Derschulden des Täters voraus. 
1. Dorsätzliche Ubertretung des Derbotes aus 3 05b. 
Der Dorsatz ist nach der herrschenden Strafrechtslehre zu defi- 
nieren als die Kenntnis der zum gesetzlichen Catbestand ge- 
50) Dgl. R . v. 12. 8. 1915 (Conrad S. 70); Rstr. Bd. 40 5. 253, 
257; abweichend Szumanski S. 15; Dürschel S. 235.
	        
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