Full text: Das Verordnungsrecht der Kommandierenden Generale und Festungskommandanten.

E. Befugnis d. komm. Generale zur Erklär. d. verschärften Bel.-Sust. 100 
Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand von 1851 
außerordentlich weit reichen, wie dies im Lalle des Kriegszustandes, 
wo der Bestand und die Sicherheit des Reiches auf dem Spiele 
stehen, nicht anders sein kann. Andererseits geht aber auch aus 
den hier gemachten Kusführungen hervor, daß die Derordnung-= 
gewalt der kommandierenden Generale und Lestungskommandanten 
während des Kriegszustandes keineswegs unbegrenzt und schranken- 
los ist, wie manche Schriftsteller annehmen. 
 
	        
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