Full text: Das Verordnungsrecht der Kommandierenden Generale und Festungskommandanten.

10 B. Das Subjekt des Verordnungsrechts aus 8 4 und 8 9b BZG. 
B. Das Subjekt des Derordnungsrechts aus § 4& 
und § Ob B56. 
Erster Abschnitt. 
Primäre Juständigkeit der kommandierenden Generale und 
Jestungskommandanten für das Derordnungsrecht der §§ 4 
und 9b BZG. 
85. 
Bevor Inhalt und Umfang des Verordnungsrechts auf Grund 
der 88 4 und 9b einer genaueren Erörterung unterzogen werden, 
möge zuerst die rage nach dem Subjekt dieses Derordnungs- 
rechts behandelt werden. Die 88 4 und ob B36. nennen als 
Subjekt der durch sie verliehenen Befugnisse ganz allgemein die 
Militärbefehlshaber. Welche Militärbefehlshaber aber im be- 
sonderen zur Kusübung dieser Befugnisse zuständig sind, darüber 
sagen beide Gesetzesbestimmungen nichts 1). Es bleibt also Sache 
der Interpretation zu ermitteln, wer als Militärbefehlshaber 
im Sinne der §§ 4 und ob anzusehen ist. Dabei ist davon aus- 
zugehen, daß zwischen den §8§ 4 und ob und den §§ 1 und 2 B56. 
ein enger Zusammenhang besteht. Oieser ist hinsichtlich des § 4 
und der §§ 1, 2 B36. insofern vorhanden, als einerseits die 881 
und 2 B36. von dem Recht zur Erklärung des Belagerungs- 
zustandes handeln und genau bestimmen, wer im besonderen 
zur Erklärung des Belagerungszustandes befugt ist, während 
1) Dql. dagegen baur. Ges. über den Kriegszust. v. 12. 11. 1912 
und die dazu ergangene Kgl. Derordn. v. 31. 7. 1914, durch welche die 
Zuständigkeit zum Erlaß von Derordnungen in den Landesteilen rechts 
des Rheins auf die kommandierenden Generale, in der Pfalz auf den 
RKommandeur der 5. Division oder den rangälteren der stellvertr. 
Infanteriebrigade-Kommandeure, in den Lestungen und ihrem er- 
weiterten Befehlsreich auf die Gouverneure übertragen ist; auch Ges. 
über die Dorbereitung des Kriegszust. in Elsaß-Lothringen v. 30. 5. 1802.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.