IV
Inhaltsverzeichnis.
b) Grundlegende Bedeutung des preußischen Staatsrechts
für die Begriffsbestimmung der vollziehenden Gewalt
im Sinne des § 4 B30. 15.
c) Lormelle Deutung des Begriffs der vollziehenden Ge-
walt im Sinne des § 4. B0. 81090909050
d) Maßgebende Bedeutung des betreffenden einzelstaat-
lichen Derwaltungsrechts für Inhalt und Umfang der
vollziehenden Gewalt der Militärbefehlshaber. § 17
e) Qusdehnung der vollziehenden Gewalt der Militär-
befehlshaber auf die Reichsverwaltung. 18
f) Erstreckung der vollziehenden Gewalt des § 4 B36.
auf sämtliche Gebiete der Derwaltung. § 10
Dritter Sbschnitt. Inhalt und Umfang des Derordnungsrechts
auf Grund des § 4 3550.
a) Oas Recht der kommandierenden Generale und Festungs-
kommandanten zum Erlaß von Derwaltungs= und
Rechtsverordnungen. 20
b) Einige reichs= und landesgesetzliche Ermächtigungen
zum Erlaß von Rechtsverordnungen in ihrer Bedeutung
für dasDerordnungsrecht der kommandierenden Generale
1. Die Bundesratsverordnungen. 8 21. . . . . ..
2. Die polizeilichen Rechtsvorschriften der Reichs-
gewerbeordnung von 1869. 22 ..
5. Die höchstpreisfestsetzungen des Reichsgesetzes vom
17. Dezember 1914. 23553 ...
4. Die dusführungsverordnungen des Hrt. 45 Drb U.
§24444446..„„
5. Die Polizeiverordnungen. 2500
6. Die Notverordnungen des Krt. 65 Prvu. 8 26
e) Die Befugnis der kommandierenden Generale aus
z 4 B3G. zum Erlaß von Derfügungen und Derord-
nungen. 827.. ..... . ....
d) Gebundenheit der gemäß 8 4 B3ZG. ergehenden Ver—
ordnungen der kommandierenden Generale durch Ge-
setz und Derfassung. 243442 . ....
e) Die kommandierenden Generale als Inhaber des Der-
ordnungsrechts sämtlicher, auch der höchsten Der-
waltungsinstanzen. 20
k) Der räumliche Umfang des Derordnungsrechts der
kommandierenden Generale aus § 4 B36. 5 30
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