Full text: Das Verordnungsrecht der Kommandierenden Generale und Festungskommandanten.

66 D. Verordnungsrecht der komm. Generale auf Grund des 8 9b. 
b) Die subsidiäre Geltung des §0 B36. 
l 30. 
Der §0 B30. legt sich selbst lediglich subsidiäre Geltung bei 
((vwemn# die bestehenden Gesetze keine höhere Freiheits- 
strafe bestimmen . . .“). 8 9 B36. findet danach nur insoweit 
Anwendung, als andere Gesetze nicht eine höhere Strafe als ein 
Jahr Gefängnis androhen 3). 
Die Subsidiarität des §0 B356. gilt auch dann, wenn es sich 
um ein Blankettgesetz handelt, das die höhere Strafe bestimmt 
und die in diesem vorgesehene Norm seitens des Militärbefehls- 
habers ergeht. Denn da das Derbot des Militärbefehlshabers 
im Sinne des §0b B3. lediglich als eine Derwaltungsmaßnahme 
anzusehen ist, wie in den nachstehenden Kusführungen dargetan 
wird 4), bildet nicht das betreffende Derbot des Militärbefehls- 
habers, sondern der § ob allein das Strafgesetz, so daß nicht das 
Derbot des Militärbefehlshabers aus § ob an die Stelle des be- 
treffenden Blankettgesetzes, wohl aber an Stelle der für dieses 
erlassenen Norm tritt 5). 
Es handelt sich in solchen Jällen um sogenannte Gesetzes- 
konkurrenz. Derletzt hingegen die gegen § ob verstoßende hand- 
lung zugleich ein ganz andersartiges Strafgesetz, dann liegt Ideal- 
konkurrenz vor, und es findet 8 73 StGB. Knwendung. Ebenso 
läßt der Schlußsatz in §ob die allgemeinen Rechtsgrundsätze über 
Realkonkurrenz (5 74 StB.) unberührt ). 
Seudel in Stengels Wörterbuch S. 150; rndt RD. Komm. 5. 356, 
abweichend Anschütz DStrZ. a. a. GO. 
3) Dql. Strupp S. 116; Hürschel S. 148. 
4) Dgql. unten S. 85 f. 
5) Dgl. Dürschel a. a. O.; Menner in JW#. #016 S. 82; Ebermayer 
C3. 1915 S. 659; RG. v. 19. 4. 1915 (Conrad S. 100); a. k. Strupp 
S. 116. Hls Beispiel vgl. & 74 des Diehseuchengesetzes. 
6) Dql. Pürschel a. a. O.; R. v. 22. 5. 1915 (Conrad S. 105), 
v. 25. 1. 1916 (Recht 1916 S. 157), ferner Restr. Bd. 40 S. 275.
	        
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