A. Sicherheitspolizei. § 19. 77
Erfahrung in Armensachen gewonnen hat. Derselbe habe nach
folgenden Prinzipien zu verfahren: Jeder Bettler hat sich durch
den Nachweis, daß er gearbeitet hat, und durch
polizellichen Abmeldeschein zu legitimieren. Das Legitimationspapier
wird mit dem Vereinsstempel, der mit dem Datum versehen
ist, abgestempeltt. Der Petent erhält, wenn er des Mittags
von 11—12 Uhr kommt, eine Marke zum Werte von 20 Pf., für
welche er in einem ihm bezeichneten Speisehause warmes Essen
bekommt. Die Marken, welche des Abends von 5—6 Uhr ausgegeben
werden, haben einen Wert von 30 Pf. und sichern den
Hilfsbedürftigen ein freies Logis und Frühstück. Gesellen, welche
von ihrem Gewerkamte ein Geschenk empfangen, sind von der
Unterstützung des Vereins ausgeschlossen. Die Gabe wird auch
jedem Trunkenen oder auch nur ungebührlich Fordernden versagt.
Während der oben gedachten Bureaustunden ist zur event.
Aufrechterhaltung der Ordnung ein Polizeibeamter in der Nähe
des Unterstützungsbureaus stationiert. Die von dem Vereine
angenommenen Wirte dürfen dem mit Vereinsmarken Zahlenden
keine Spirituosen, auch kein Bier verabfolgen, auch müssen
die Marken an dem Tage gebraucht werden, an welchem sie
genommen wurden, damit sie nicht dem Bettler als Reservejonds
dienen. Ortsangehörige, welche das Bureau aufsuchen,
werden an ihre Prediger und die städtischen Armenpfleger verwiesen.
Da der Verein in seinem Bureau auch Arbeitsangebote
annimmt, so ist er nicht selten in der Lage, Arbeitsuchende
unentgeltlich zu plazieren.
Die Einrichtung beson derer Arbeitsnachweisestellen
hat in jüngster Zeit sich bewährt, da die gewerbsmäßige
Arbeitsvermittelung teils nicht ausreicht, teils mit ungerechtfertigter
Ausbeutung der Arbeitsuchenden verbunden ist. Der
Arbeitsnachweis kann von Alrbeitgebern (Innungen, Landwirtschaftskammern
usw.) oder von den Arbeitern (Gewerkschaften
und Fachvereinen) oder von unabhängigen Organen
(Behörden, Kommunen und gemeinnützigen Vereinen) ausgehen.
Die letzteren verdienen um deswillen den Vorzug, weil
die Nachweise in der Hand der Arbeitgeber oder Arbeiter leicht
zu bedenklichen Machtmitteln im sozialen Kampfe ausgebeutet
werden können. Die Arbeitsnachweise haben unzweifelhaft eine