Full text: Vom Übergange der vollziehenden Gewalt auf die Militärbefehlshaber in Bayern während des Krieges 1914/19.

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nicht zu denken; langsam nur und gelegentlich sammelte sich das 
Material. — Dann kam der Zusammenbruch und mit ihm vewiß 
ein unerheblicher Schmerz im großen Weltgeschehen. aber eben 
doch ein Schmerz für den Verfasser - die Tatsache. daß die vor- 
liegende Arbeit praktisch gegenstandslos wurde. Hier nun dankt 
es (der Verfasser seinem hochverehrten Lehrer, Herrn Professor 
Rieker, daß er nicht, wie er schon befürchtet hatte, mit einem 
neuen Thema ganz von vorne anfangen und diese Arbeit der Obhut 
seines Schreibtisches anvertrauen mußte, sondern dab ihm vroß- 
herzigerweise gestattet wurde, die vorliegende Abhandlung wewisser- 
maßen als eine rechtshistorische Studie abzuschließen und der 
hohen Fakultät vorzulegen. 
Nachdem der Verfasser so dargelegt und entschuldirt zu haben 
glaubt, warum er mit einer Arbeit hervorzutreten wagt, «deren 
Gegenstand vielleicht augenblicklich noch ein Scheindasein fristet. 
deren Unterlagen aber auf jeden Fall seit Monaten im Schutte 
liegen*), — eine Tatsache, die, wenn nicht in jeder so doch in mehr 
als einer Hinsicht tief bedauerlich erscheint, hat er über das 
Werden der Arbeit nicht mehr viel zu berichten. Das Literatur- 
verzeichnis siehe oben Seite 4 gesondert; zu bemerken ist 
hierbei, daß eine Kommentierung der einschlägigen Verordnung, 
die über eine bloße Erwähnung hinausgeht, sich nur bei Strupps 
Kommentar zum deutschen Kriegszustandsrecht (Heymanns Ver- 
lag), in der „Präambel“ zum bayr. Kriegszustandsgesetz sich findet; 
auf diesen Kommentar (kurz „Strupp“ genannt) wird daher im 
folgenden besonders häufig Bezug zu nehmen sein. 
Besonderen Dank auszusprechen möchte der Verfasser auch 
an dieser Stelle nicht unterlassen zunächst dem Berichterstatter 
Herrn Professor Rieker für das ständige Interesse, das er an 
dieser Arbeit seines Schülers genommen hat, ferner seinen der- 
zeitigen Vorgesetzten Herrn Major Paulus und Herrn Hauptmann 
d. L. Direktionsrat Hennch, die ihm, inden sie ihm wenigstens 
eine tägliche Dienstfreigabe von wenigen Stunden in den letzten 
Wochen gewährten, ermöglichten, die Arbeit in die nun vorliegende 
Form zu gieben, endlich seinem Kriegskollegen Herrn Oberleutnant 
d. R. (Bad. Staatsanwaltschaftsassessor) Dr. Reidel für einige 
mündliche Hinweise, als deren Ergebnis die Ausführungen über das 
Verhältnis des Militärbefehlshabers zur Staatsanwaltschaft im nach- 
folgenden zu gelten haben. In die undankbare Arbeit der Druck- 
bogenkorrektur haben sich meine liebe Frau und mein alter Freund 
Herr Dr. Offenbacher liebenswürdigerweise geteilt. 
Nürnberg, im Januar 1919. Hans Neu. 
= Auf die billige Methode, die Arbeit dadurch „zei äßer“ 
daß a auf die früheren Gewalten bezü lichen Stellen gemit Er Mn „gestalten, 
form gesetzt werden, hat der Verf. verzichtet.
	        
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