143
Ganzinvalide enthielt, zerlegte sich in zwei Garde--Invaliden—
Kompagnien zu zwei Abteilungen mit der bisherigen Gesamtstärke
von 600 Köpfen. Von den 12 alten Provinzial-Invaliden-Kompagnien
gingen die 2. Ostpreußische und 2. Niederschlesische ein, die
zehn übrigen und sechs seit dem Jahre 1815 in den neuen Provinzen
hinzugekommenen Kompagnien wurden umbenannt 27). Sie zählten
je 200 Mann. Außerdem bestanden wie bisher das Berliner Invaliden-Bataillon
(Invalidenhaus) für 600, die Invalidenhäuser zu Stolp für
200 und Rybnik für 150 Invaliden sowie das Korps der ausrangierten
Gardeinvaliden in Werder und Potsdam. Am 19. Mai 1834 wurde
befohlen, daß die Invalidenkompagnien mit Ausnahme derjenigen
der Garde künftig nicht mehr ergänzt werden sollten, dagegen
wurden den Invaliden erhöhte Gnadengehälter ausgesetzt. Die
Zivilversorgung in Beamtenstellen bei den Behörden wurde erweitert.
Eine A. K. O. vom 7. August 1820 wies sämtliche Ministerien
auf die Anstellung ausgedienter Unteroffiziere als Kanzlisten und
Kalkulatoren bei den Behörden hin und bezeichnete 9 Jahre als die
hierzu erforderliche Dienstzeit. Laut A. K. O. vom 31. Oktober 1827
mußte bei jeder Provinzialbehörde wenigstens die Hälfte der etatmäßigen
Subalternstellen 2. Klasse mit ausgedienten Unteroffizieren
usw. besetzt werden. Der Versorgungsanspruch der Unteroffiziere
begann laut A.K.O. vom 7. November 1835 mit 12 Dienstjahren.
Zur Anstellung bei der Gendarmerie berechtigte schon neunjährige
Dienstzeit. Durch Beschluß des Staatsministeriums vom 12. Oktober
1837 wurden Grundsätze über die Anstellungsberechtigung und die
in Betracht kommenden Amter aufgestellt 46). Versorgungszwecken
247) 1. Ostpreuß. wurde 1. Inv.-Komp. ““ Ostpreuß.),
1. Westpreuß. „ 2. „ 2. „ )
2. Pommersche „ 3. „ ".I Pomm.),
Neu-Vorpomm. „ 4. „ (2. „ ),
1. Pommersche „ 5. „ (1. Brandenb.),
2. Brandenburg. „ 6. „ (2. )
1. Brandenburg. 7. „ (I. Magdeburg. ),
Sächsische „ 8. „ (2. „ 7
2. Westpreuß. „ 9. » (J. Westpreuß.),
1. Niederschles. „ 10. „ (2. » ),
1. Oberschles. „ II. „ (J. Schles.),
2. Oberschles. „ 12. » (2«»)-Thüringische
(vorher
Halberstädtische) „ 13. t„ (1. Westphäl.),
Bergische „ 15. „ (1. Rheinische),
Die 9. und 10. Komp. tauschten 1820 ihre Nummern und Namen.
248) Von 1823—1843 wurden 1088 Offiziere, 21775 Unteroffiziere und
Gemeine im Zivildienst versorgt, hauptsächlich durch das Finanzministerium bei
der Steuerverwaltung, durch das Ministerium des Innern und der Polizei, das
Justizministerium, das Ministerium des Königlichen Hauses und das Postdepartement.
Soldatenfreund, Bd. 13 S. 6380. Gemäß A.K.O. vom 27. 12. 1824 waren
132 Postämter für invalide Offiziere bestimmt, was am 13. ö. 1862 bestätigt wurde.