Metadata : Geschichte der königlich Preußischen Armee. Band IV. (4)

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Ganzinvalide  enthielt,  zerlegte  sich  in  zwei  Garde--Invaliden—
Kompagnien  zu  zwei  Abteilungen  mit  der  bisherigen  Gesamtstärke
von  600  Köpfen.  Von  den  12  alten  Provinzial-Invaliden-Kompagnien
  gingen  die  2.  Ostpreußische  und  2.  Niederschlesische  ein,  die
zehn  übrigen  und  sechs  seit  dem  Jahre  1815  in  den  neuen  Provinzen
hinzugekommenen  Kompagnien  wurden  umbenannt  27).  Sie  zählten
je  200  Mann.  Außerdem  bestanden  wie  bisher  das  Berliner  Invaliden-Bataillon
  (Invalidenhaus)  für  600,  die  Invalidenhäuser  zu  Stolp  für
200  und  Rybnik  für  150  Invaliden  sowie  das  Korps  der  ausrangierten
Gardeinvaliden  in  Werder  und  Potsdam.  Am  19.  Mai  1834  wurde
befohlen,  daß  die  Invalidenkompagnien  mit  Ausnahme  derjenigen
der  Garde  künftig  nicht  mehr  ergänzt  werden  sollten,  dagegen
wurden  den  Invaliden  erhöhte  Gnadengehälter  ausgesetzt.  Die
Zivilversorgung  in  Beamtenstellen  bei  den  Behörden  wurde  erweitert.
  Eine  A.  K.  O.  vom  7.  August  1820  wies  sämtliche  Ministerien
auf  die  Anstellung  ausgedienter  Unteroffiziere  als  Kanzlisten  und
Kalkulatoren  bei  den  Behörden  hin  und  bezeichnete  9  Jahre  als  die
hierzu  erforderliche  Dienstzeit.  Laut  A.  K.  O.  vom  31.  Oktober  1827
mußte  bei  jeder  Provinzialbehörde  wenigstens  die  Hälfte  der  etatmäßigen
  Subalternstellen  2.  Klasse  mit  ausgedienten  Unteroffizieren
usw.  besetzt  werden.  Der  Versorgungsanspruch  der  Unteroffiziere
begann  laut  A.K.O.  vom  7.  November  1835  mit  12  Dienstjahren.
Zur  Anstellung  bei  der  Gendarmerie  berechtigte  schon  neunjährige
Dienstzeit.  Durch  Beschluß  des  Staatsministeriums  vom  12.  Oktober
1837  wurden  Grundsätze  über  die  Anstellungsberechtigung  und  die
in  Betracht  kommenden  Amter  aufgestellt  46).  Versorgungszwecken

247)  1.  Ostpreuß.  wurde  1.  Inv.-Komp.  ““  Ostpreuß.),
1.  Westpreuß.  „  2.  „  2.  „  )
2.  Pommersche  „  3.  „  ".I  Pomm.),
Neu-Vorpomm.  „  4.  „  (2.  „  ),

1.  Pommersche  „  5.  „  (1.  Brandenb.),
2.  Brandenburg.  „  6.  „  (2.  )
1.  Brandenburg.  7.  „  (I.  Magdeburg.  ),
Sächsische  „  8.  „  (2.  „  7
2.  Westpreuß.  „  9.  »  (J.  Westpreuß.),
1.  Niederschles.  „  10.  „  (2.  »  ),
1.  Oberschles.  „  II.  „  (J.  Schles.),
2.  Oberschles.  „  12.  »  (2«»)-Thüringische
  (vorher

Halberstädtische)  „  13.  t„  (1.  Westphäl.),
Bergische  „  15.  „  (1.  Rheinische),

Die  9.  und  10.  Komp.  tauschten  1820  ihre  Nummern  und  Namen.

248)  Von  1823—1843  wurden  1088  Offiziere,  21775  Unteroffiziere  und
Gemeine  im  Zivildienst  versorgt,  hauptsächlich  durch  das  Finanzministerium  bei
der  Steuerverwaltung,  durch  das  Ministerium  des  Innern  und  der  Polizei,  das
Justizministerium,  das  Ministerium  des  Königlichen  Hauses  und  das  Postdepartement.
  Soldatenfreund,  Bd.  13  S.  6380.  Gemäß  A.K.O.  vom  27.  12.  1824  waren
132  Postämter  für  invalide  Offiziere  bestimmt,  was  am  13.  ö.  1862  bestätigt  wurde.