Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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10.  Daniel  Lotterer,

wie  zu  Bezahlung  seiner  Haft=  und
Untersuchungs-Kosten  verurtheilt.
Den  19.  Februar  wurden  verurtheilt:
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  Johann  Christoph  Roth,  von  Oberlengenhardt,

  O.  A.  Neuenbuͤrg,  wegen
Wibersetzlichkeit  gegen  die  wider  ihn
von  dem  Schultheißenamt  zur  Auspfaͤndung
  aufgebotene  Mannschaft,  erschwert
  durch  den  Gebrauch  von  Waffen,
  durch  perfoͤnliche  Mißhandlungen
und  grobe  Verbal-Injurien,  zu  viermonatlicher
  Festungs-Arbeitsstrafe
und  zu  Bezahlung  seiner  Haft=  und
Umersuchungs-Kosten;

von  Ehningen,
O.  A.  Urach,  wegen  Verfälschung  seines
Wanderbuchs  und  wegen  mit  thätlicher
Mißhandlung  verbundener  Widersetlichkeit
  gegen  einen  ihm  obrigkeitlich
beigegebenen  Wächter,  zu  drei  undeinhalbmonatlicher
  Festungs=  Arbeitsstrafe
  und  zu  Bezahlung  seiner
Haft=  und  Untersuchungs-Kosten.

11.  Den  20.  Februar  wurde  Monika

Wiesenfarth,  von  Königsheim,  O.  A.
Spaichingen,  wegen  verbotswidriger
Entfernung  aus  ihrer  Heimath,  Concubinats,
  Vagirens  und  wegen  des  Gebrauchs

  eines  falschen  Passes  mit  einem
Zusatz  von  drei  Monaten  zu  der
ihr  durch  Erkenntniß  vom  :.  Mai  262=zuerkannten
  neunwöchigen  Zuchthausstrafe
  belegt  und  zu  Bezahlung  ihrer
Haft=  und  Untersuchungs-Kosten  verurhheilt.


12.  Den  26.  Februar  wurde  Johannes

Haug,  von  Tuttlingen,  wegen  Mißhandlung
  seines  Vaters,  zu  drei  und
einhalbmonatlicher  Festungs-Arbeirsstrafe
  und  zu  Bezahluug  von  3  der
Untersuchungs-Kosten  verurtheilt.

Dem  27.  Februar  wurden  verurtheilt:


15.  Christiane  Kappler,  von  Krespach,

O.  A.  Freudenstadt,  wegen  Ehebruchs
und  eines  entfernten  Versuchs  der  Abtreibung
  ihrer  Leibesfrucht,  zu  viermonatlicher
  JZuchthausstrafe,  so  wie
zu  Bezahlung  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten;


14.  Barbara  Weber,  von  Holzelsingen,

O.  A.  Reutlingen,  wegen  wiederholten
Ehebruchs,  zu  zwanzigwöchiger
Zuchthausstrafe  in  Markgröningen  und
zu  Bezahlung  der  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten-