Full text : Anleitung zur zweiten Prüfung der höheren Verwaltungs-Beamten. Erster Theil. (1)

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Welches  ist  z.  B.  nach  Nr.  Zeine  Augelegenheit,
bei  welcher  nicht  Majoritätsbeschluß  gilt?
Wie  ist  denn  da  die  Abstimmung?

Aus  der  Mitte  des  Bundesraths  werden
gewählt?
Nämlich?

Die  Zusammensetzung  der  Ausschüsse?

Welches  Reservatrecht  hat  hierbei  Bayern,
Würtemberg  und  Sachseno
Wer  bestimmt  im  Uebrigen  die  Mitglieder?

Auf  wie  lange?

In  welchem  Ausschuß  ist  die  Zusammen—
setzung  nun  noch  ganz  besonders  eigen—
artig  geregelt?

Wozu  dient  dieser  Ausschnß  wohl?

Daher  ist  was  an  der  Zusammensetzung
erklärlich?

Was  haben  die  Bundesrathsvertreter  für
eine  Stellung?

Was  für  ein  Recht  haben  sie  gegenüber
dem  Reichstag?

Welche  Befugnisse  hat  der  Bundesrath?
(Einige  wichtige.)

Hier  welche  Ausnahmen?

Die  Bierbesteuerung.#)

Die  Stimmen  Bayerns,  Würtembergs  und
Badens  zählen  nicht  mit.
Acht  dauernde  Ausschüsse.

1)  für  Landheer  und  Festungen,

2)  für  Seewesen  und  Marine,

3)  für  Zoll=  und  Steuerwesen,

4)  für  Handel  und  Verkehr,

5)  für  Eisenbahn,  Post  und  Telegraphie,

6)  für  Justizwesen,

7)  für  Rechnungswesen,

8)  für  auswärtige  Angelegenheiten,

9)  für  Elsaß-Lothringen,

10)  für  Eisenbahn-Gütertarif,

11)  für  Reichsverfassungsänderung.

In  jedem  müssen  außer  Präsidium  vier
Staaten  vertreten  sein.  Jeder  Staat
hat  eine  Stimme.

Ihnen  ist  ein  ständiger  Sitz  im  Ausschuß
für  Heer  und  Festungen  zugeordnet.
In  den  meisten  Ausschüssen  werden  sie  vom

Bundesrath  gewählt.

Auf  ein  Jahr.

Im  Ausschuß  für  auswärtige  Angelegenheiten
  führt  Bayern  den  Vorsitz,
Sachsen  und  Würtemberg  müssen
darin  vertreten  sein,  zwei  weitere  wählt
der  Bundesrath.

Er  dient  *7rv“  Mittheilungen  über  die
auswärtige  Politik  entgegenzunehmen.

Das  Fehlen  Preußens.

Die  Stellung  diplomatischer  Vertreter
(Art.  8).

Sie  dürfen  jederzeit  im  Reichstag  erscheinen

und  müssen  gehört  werden.

Mitwirkung  bei  der  Gesetzgebung.

Verordnungsrecht  für  das  Reich.

Ernennung  von  manchen  Reichsbeamten.

Er  beschließt  die  Auflösung  des  Reichstags.



Zustimmung  bei  Kriegserklärung.

Bei  lediglich  Vertheidigungskrieg.
Oberste  Centrale  für  Zoll.  und  Stenererhebungswesen
  der  Einzelstaaten.
Decharge  dem  Reichskanzler  über  Reichseinnahmen.
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Er  entsendet  drei  Mitglieder  in  die
Reichsschuldencommission,  in  das  Reichsbankdirectorium,
  in  die  Verwaltung  der
Reichsschulden  und  der  Reichsbank.

□X  □-  St  —
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*)  Wegen  Branntwein  ct.  S.  192  drittletzte  Frage.