VBuhalt.
A.
Lebgebraunte in Hamburg. Patent zu Veranstaltung einer Kollekte
von Haus zu Haus für dieseben
AUbgeordnete — landständische — Die Abgabe der Seimmen bei
den Wahlen dersellen
Albertshof. Siehe Weißendiez. 1
Alvensleben, von, Privat-Gelehrter zu Leipzig; das demselben
über eine neue Wasserhebe-Maschine ertheilte Privileginn..
Tpotheken.Der Aunfertiger oder Verabreicher (ines aus denselben
von einer Medizinal-Person aͤrztlich, bezuͤglich wundaͤrztlich verschriebenen
Heilmittels muß bei der Signatur desselben seinen Namen
deutlich bemerkkken .. . .. ..
Tpotheken. Die Physiker und andere mit Nachvisikation ranselben
beauftragten Aeizte sollen den Befund niederschreiben und diese
Niederschreibung durch die Namensunterschrift des Apothekers anerkennen
lassen ................
Tpotheker; in der Regel ist nur diesen der Giftverkauf rlaubt.
ATrtaria und Fontaine zu Mannheim — Kunsthandlung —
das derselben ertheilte Privilegium zum Schuhe gegen den Nachstich
des von dem Ritter Toschi in Kupfer gestochenen Bildes der
Kreuzabnahme von Daniel di Vollerennn .
Arzenei-Tagxe. Gesetz darüber vom 2. Oktober 1640. g
zu jenenrnrr ....
Ausfpkelmig— lottenemäßige — zu jeder solchen muß vie polizeiliche
Erlaubniß von der Landes-Direktion eingeholt werden
B.
Baumpflanzungen. Bestrafung der Vergehen im Rückfalle gegen
das Gesetz vom 10. November 1840 zum Schuhe der Baumpflanzungen
.. .. ... ......
Baumpftanzungen. Befehl im Betreff der Zuwidechanblungen
gegen die Bestimmung des 8. 35 des Gesetzes zum Schutze jener
Biersteuer oder Biermalzschrot-Steuer. Gesetz vom 16.
Februar 1840. Zweiter Nachtrag zu demselben vom 3. Mai 1842
Brand-Assekuranz-Gesetz vom 28. August 1826. Nach
8. 9 desselben muß die Genehmigung der Gerichtsbehörde des
Orts, in deren Bezirke die zu versichernden Gegenstände sich be-
finden, erfolgen 2 222 IILIEIIIIEILEIEIEIE3III
1
Seite des
Regierungs-Blattes.
137—139
107.
259.
150.
258.
145—148
87.
139.
131.
151.
Nr. der
Bekanntmachung.
III.
III.
III.