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Sodann haben Hoͤchstdieselben durch hoͤchste Entschließung vom 17. v. M.
den bei der Finanzkammer in Reutlingen angestellten Canzlisten Staiger wegen
Krankheit in den Pensionsstand versetzt, »
vermöge höchster Entschließung vom 26. v. M. die erledigte Stelle eines Krets-Bauraths
bei der Regierung des Schwarzwaldkreises, dem Straßenbau-Inspektor
Böheim in Reutlingen,
die erledigte Stelle eines ersten Aktuare bei der Stadtdirektion Stuttgart, mit
dem Titel eines Stadtdirektions-Sekretärs, dem Canzlei-Assistenten Scholl bei der
Regierung des Donaukreises gnädigst übertragen, und
den Regierungs-Registrator Balkheimer in Ulm, wegen hohen Alters und
geschwächter Gesundheit, wie auch
vermöge böchsten Dekrets vom 27. v. M. den Gerichts-Notar John in Marbach,
seinem Ansuchen gemäß, wegen vorgerückten Alters, in den Ruhestand gnäddigst
versetzt,
Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekrete von demselben
Tage den Freiherrn Oskar v. Taube aus München, zum Unter-Lieutenant der
Reiterei ernannt und dem dritten Reiter-Regiment aggregirt, und
nach höchstem Dekrete vom 28. v. M. dem charakterisirten Rittmeister zweiter
Elasse der Feldjäger-Schwadron, Herrmann v. Reischach, den nachgesuchten Abschied
aus K. Militärdlensten gnädigst ertheilt.
II. Verfügungen der Departementé.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Vorladung der Rechts-Candidaten zu der ersten höheren Dienstprüfung.
Die nachgenannten Rechts-Candidaten, welche sich zu der bevorstehenden ersten
höheren Dienstprüfung im Justiz-Departement angemeldet haben und für zulassungsfähig
erkannt worden sind, nämlich: